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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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3. »Frauenstudium«Staatswissenschaften131 Bereits imMai 1905 hatte das Professorenkollegium der Rechts- und Staats- wissenschaftlichen Fakultät der DeutschenUniversität Prag die Idee zur Ein- führung eines staatswissenschaftlichen Studiums aufs Tapet gebracht. Denn manhatteerkannt,dass esmittlerweile etlicheBerufegäbe, indenen»grössere Kenntnisse indenstaatswissenschaftlichenFächern,häufigmit einemVorwie- genderAusbildung indenökonomischenWissenschaften erforderlich [sind], währendzivilistischeKenntnissekaumverwertetwerdenkönnen«, etwa inden Handelskammern, Interessensverbänden, Gewerkschaften, im Banken- und Versicherungswesen, imdiplomatischenDienst oder auch im Journalismus.132 Der Kommissionsbericht des Prager Professorenkollegiums erging ans k.k. MinisteriumfürCultusundUnterricht inWien,dasnachüberwiegendnegati- venStellungnahmender juridischenFakultätendesReichesdemPragerAntrag per16.März1912nichtRechnung tragenkonnte. ErstwährenddesWeltkriegswurdeimMärz1917einneuerlicherAnlaufzur Schaffung eines staatswissenschaftlichen Studiums unternommen, als die WienerProfessorenBernatzik,Wieser,Menzel,SchwindundGrünbergdieIdeen derDeutschenUniversität Pragaufgriffen.133 IhrAntrag spiegelt diedurchden KriegverändertenUmständewider: Er intendierte einerseits, das Studiumder Staatswissenschaften insbesondere für Ausländer zu schaffen, um durch die Ausbildung ausländischer Studenten diplomatische Beziehungen zu knüpfen respektivediesezufestigen.DerMangelansolchenBeziehungenwarnämlichim ErstenWeltkrieg eklatant geworden.Das politischeMotivwar, denEinfluss in den Balkanländern zu sichern, darüber das Bündnis mit Bulgarien und dem OsmanischenReich zu stärken.Andererseits sollte das staatswissenschaftliche Doktorat gerade auchFrauen zugänglich sein, die ja sonst anderRechts- und StaatswissenschaftlichenFakultät nochnicht zugelassenwaren. Entsprechend entrüstet zeigten sichTeile der Frauenbewegung, die ihre ju- ristischen Bildungsbestrebungen in ein Studium kanalisiert sahen, das ihnen lediglich juristischeHalbbildung zuerkennenwollte und dessenAbschluss je- denfalls nicht zum Eintritt in den höheren Staatsdienst befähigte. Denn das Doktorat der Staatswissenschaften verzichtete auf rechtshistorische und vor allemauf zivilistische Fächer, beanspruchte auchnur sechs Semester undwar 131 DazuausführlichEhs, Staatswissenschaften238. 132 Vgl. Bericht der Kommission der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der DeutschenUniversitätPrag,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Prüfungen,Karton6902,Az2971/ 1906. 133 Vgl. Bericht des Professorenkollegiums,ÖStAAVA,Unterricht Allg., Prüfungen, Karton 6902,Az25039/1916. FrauenstudiumundRechtsakademie fürFrauen 165
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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