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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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PersonalderRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultätzurückgriff–wohl in derHoffnung, als Regierungspartei auch künftig dieWissenschafts- unddamit universitäreBerufungspolitikprägenzukönnen.Allerdingskündigtederchrist- lichsoziale Koalitionspartner ein Jahr später die Zusammenarbeit auf und ab Oktober1920wardieSozialdemokratietrotzstetenStimmenzuwachsesinkeiner weiterenRegierung der ErstenRepublik vertreten, was sich nicht unwesentlich auch inderVergabeuniversitärer Stellen auswirkte.NachdemKoalitionsbruch wurden immer häufiger und entschiedener katholisch-konservative, jedenfalls antimarxistische, oft auch antisemitische Professoren berufen. Innovative An- sätzederStaatswissenschaftenwieetwaMethodenfragenhinsichtlicheiner sozi- alwissenschaftlichen Ausrichtung des Studiums mussten folglich vorwiegend außeruniversitär, imextramuralenExil35, diskutiertwerden. Wer nachderNovelle von 1926 denTitel Dr. rer. pol. verliehen bekommen wollte,musste–nachVorlagedesReifezeugnisseseinesGymnasiums,dasLatein umfasste, respektive nachAblegung einer Ergänzungsprüfung aus Latein und philosophischerPropädeutik–nachstehendangeführtenBestimmungenFolge leisten:36 Studiendauer: mindestens acht Semester mit Einteilung in zwei Studienab- schnitte zu jeweils mindestens vier Semestern, wobei zumÜbertritt in den zweiten Studienabschnitt das Bestehen des ersten Rigorosums nachgewiesen seinmuss. Stundenanzahl:mindestens120Stunden,wobeiproSemestermindestenszwölf Stundenabsolviertwerdenmüssen. Pflichtlehrveranstaltungen: Die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen speisten sich sowohl aus dembe- stehenden allgemeinen Angebot der Fakultät, d.h. aus für Studierende der Rechts- wie auch der Staatswissenschaften gleichermaßen zu belegenden Fä- chern, als auch aus speziell für Hörer/innen der Staatswissenschaften einge- richtetenVeranstaltungen. DieimFolgendenangeführtenLehrveranstaltungenderPunkte1bis9waren (ohne besondere Reihenfolge) im ersten, juristischen Studienabschnitt zu be- suchen, die übrigen im zweiten, wirtschaftswissenschaftlich-soziologischen Abschnitt.37 35 Vgl.Ehs, ExtramuralesExil 15. 36 BGBl258/1926. 37 UmdenStudierendeneinenLeitfadenzubieten, »wie innerhalbdesdurchdieVerordnung bestimmtenRahmensdasStudiumamzweckmäßigsteneinzurichten ist«, gabdieFakultät Legitimierungund Institutionalisierung:DieStaatswissenschaften1919–1926 183
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Library
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