Seite - 183 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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PersonalderRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultätzurückgriff–wohl in
derHoffnung, als Regierungspartei auch künftig dieWissenschafts- unddamit
universitäreBerufungspolitikprägenzukönnen.Allerdingskündigtederchrist-
lichsoziale Koalitionspartner ein Jahr später die Zusammenarbeit auf und ab
Oktober1920wardieSozialdemokratietrotzstetenStimmenzuwachsesinkeiner
weiterenRegierung der ErstenRepublik vertreten, was sich nicht unwesentlich
auch inderVergabeuniversitärer Stellen auswirkte.NachdemKoalitionsbruch
wurden immer häufiger und entschiedener katholisch-konservative, jedenfalls
antimarxistische, oft auch antisemitische Professoren berufen. Innovative An-
sätzederStaatswissenschaftenwieetwaMethodenfragenhinsichtlicheiner sozi-
alwissenschaftlichen Ausrichtung des Studiums mussten folglich vorwiegend
außeruniversitär, imextramuralenExil35, diskutiertwerden.
Wer nachderNovelle von 1926 denTitel Dr. rer. pol. verliehen bekommen
wollte,musste–nachVorlagedesReifezeugnisseseinesGymnasiums,dasLatein
umfasste, respektive nachAblegung einer Ergänzungsprüfung aus Latein und
philosophischerPropädeutik–nachstehendangeführtenBestimmungenFolge
leisten:36
Studiendauer: mindestens acht Semester mit Einteilung in zwei Studienab-
schnitte zu jeweils mindestens vier Semestern, wobei zumÜbertritt in den
zweiten Studienabschnitt das Bestehen des ersten Rigorosums nachgewiesen
seinmuss.
Stundenanzahl:mindestens120Stunden,wobeiproSemestermindestenszwölf
Stundenabsolviertwerdenmüssen.
Pflichtlehrveranstaltungen:
Die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen speisten sich sowohl aus dembe-
stehenden allgemeinen Angebot der Fakultät, d.h. aus für Studierende der
Rechts- wie auch der Staatswissenschaften gleichermaßen zu belegenden Fä-
chern, als auch aus speziell für Hörer/innen der Staatswissenschaften einge-
richtetenVeranstaltungen.
DieimFolgendenangeführtenLehrveranstaltungenderPunkte1bis9waren
(ohne besondere Reihenfolge) im ersten, juristischen Studienabschnitt zu be-
suchen, die übrigen im zweiten, wirtschaftswissenschaftlich-soziologischen
Abschnitt.37
35 Vgl.Ehs, ExtramuralesExil 15.
36 BGBl258/1926.
37 UmdenStudierendeneinenLeitfadenzubieten, »wie innerhalbdesdurchdieVerordnung
bestimmtenRahmensdasStudiumamzweckmäßigsteneinzurichten ist«, gabdieFakultät
Legitimierungund Institutionalisierung:DieStaatswissenschaften1919–1926 183
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik