Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Page - 185 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 185 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Image of the Page - 185 -

Image of the Page - 185 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Text of the Page - 185 -

können(Studierenden,dieihreFremdsprachenkenntnissemittelseinesanderen Zeugnissesbelegenkonnten,wurdediesePrüfungerlassen). Nach erfolgreicherAbsolvierungdieser LehrveranstaltungenmittelsAblegung von Einzelprüfungen (Kolloquien)38wurde den Studierenden das für die Zu- lassungzurAbschlussprüfungnotwendigeAbsolutoriumausgefolgt. Rigorosen (»strenge Prüfungen«): DerAntritt zumersten (juristischen) Rigo- rosum war frühestens nach vier Semestern möglich und insbesondere nach AbsolvierungderPrüfungenundPflichtübungausdenPunkten1,3,4und9;der Antritt zum zweiten (wirtschaftswissenschaftlich-soziologischen) Rigorosum frühestens indenletztensechsWochendesachtenSemestersundinsbesondere nachAbsolvierungderPrüfungenausdenPunkten12und13sowienachBesuch der in den Punkten 16 und 17 genannten (Pro-) Seminare und weiters nach ErbringungeinesFremdsprachennachweises. Nur bei Vorliegen triftiger Gründe konnten die Rigorosen in umgekehrter Reihenfolge abgelegt werden. Außerdemberechtigte erst die Approbation der DissertationzumzweitenRigorosum. Die beiden jeweils etwa zweistündigen Rigorosen hatten folgende Gegen- ständezumPrüfungsinhalt: Erstes Rigorosum: Grundzüge des österreichischen Privatrechts und des Handels-undWechselrechts;AllgemeineStaatslehreundösterreichischesVer- fassungsrecht;Völkerrecht,Wirtschaftsgeschichte. Zweites Rigorosum: Volkswirtschaftslehre, Volkswirtschaftspolitik und Fi- nanzwissenschaft einschließlichder statistischenMethoden;Verwaltungslehre undösterreichischesVerwaltungsrecht;Gesellschaftslehre. DieRigorosenwurdenvonvierköpfigenPrüfungskommissionenunterVorsitz desDekans abgenommen; beimzweitenRigorosumgehörten auchdie beiden DissertationsgutachterderKommissionan, soferndasThemaderDissertation aus denGegenständen des zweitenRigorosums gewählt wordenwar.War das DissertationsthemahingegendemBereichdeserstenRigorosumsentnommen– was aufgrund der Neigung der Studierenden für soziologische Themen sehr seltender Fallwar –wurdenur einer der beidenGutachter, gegebenenfalls als fünfterPrüfer, zurKommissionhinzugezogen. Sollte ein/e Kandidat/in das Rigorosum nicht bestehen, durfte er/sie frü- hestens nach sechsMonaten erneut antreten; sollte er/sie abermals scheitern, 38 DieLeistungsbewertungbeiKolloquienundRigorosen,beiBegutachtungderDissertationen sowiebei derGesamtleistung fürdasDoktorat der Staatswissenschaften erfolgtenachden Stufen »ausgezeichnet«, »gut«, »genügend« und »ungenügend« (vgl. §1 BGBl 259/1926). Legitimierungund Institutionalisierung:DieStaatswissenschaften1919–1926 185
back to the  book Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938"
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938