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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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AngesichtsdieserErleichterungenverwundertesaufdenerstenBlickwenig, dass das staatswissenschaftliche Studiumunter Jurist/inn/en als »Billigdokto- rat«galt.HattenindenerstenNachkriegsjahrennocheinigewenigeHeimkehrer die Anrechnungsmöglichkeiten genutzt, um ihre durch den Krieg unterbro- chenen rechtswissenschaftlichenStudien zu einemraschen, d.h. staatswissen- schaftlichenAbschluss zubringen, so fanden sich seit der Studienreform1926 immerwiederbereitspromovierteJurist/inn/en,dieessichausverschiedensten Gründennichtnehmen ließen, einzweitesDoktorat anzuschließen. Sohatte sichdas staatswissenschaftliche StudiummitBeginndes akademi- schen Jahres 1926/27 zwar konsolidiert undwarweder inhaltlich noch formal mehr grundsätzlich angefeindet, aber hinsichtlichderReputationundderBe- rufsaussichtenderAbsolvent/inn/enwar es keineswegsmit demrechtswissen- schaftlichenStudiumgleichgestellt.EshandeltesichbeimDr.rer.polweiterhin umeinenwissenschaftlichenGrad, der nicht zumEintritt in den Staatsdienst befähigte41,galtmehrdennjeals»Billigdoktorat«undstandimspöttischenRuf, einFrauen-undAusländerstudiumzusein. reichsdeutsche Diplomvolkswirt/innen, die nach ihrem sechssemestrigen Studium das österreichischeDoktorat der Staatswissenschaften erwerbenwollten. Diese Verordnungs- lückeist insofernunverständlich,alsdochgeradedieneuendeutschenStudienangeboteden Anstoss zurNovelle 1926 gaben. Doch imMärz 1927 verfügte das BM für Unterricht per Erlass (Z. 4591/I/1/1927), dassdieZulassung reichsdeutscherDiplomvolkswirt/innenzum österreichischen Doktoratsstudium der Staatswissenschaften nach §13 Abs.3 der Voll- zugsanweisungvon1926zuerfolgenhabe,demnachalsEinzelentscheidungaufAntragdes ProfessorenkollegiumsvomUnterrichtsministerzuerledigensei. ImFrühjahr1932richtete das ProfessorenkollegiumderWiener Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät zwei BriefeandasMinisterium,indenenangeregtwurde, inderSacheeinegenerelleRegelungzu treffen und von Einzelentscheidungen abzusehen. Man empfahl, dass Diplomvolkswirt/ innen ein Rigorosum abzulegen hätten, das die Fächer Volkswirtschaftslehre, Volkswirt- schaftspolitik und Finanzwissenschaft einschließlich der statistischenMethoden, Gesell- schaftslehre,Völkerrecht undAllgemeine Staatslehre zuumfassenhabe, demnachwie bei bereits promovierten Jurist/inn/en vorzugehen sei. Nachdem die Fakultäten Graz und Innsbruck dazu positiv Bericht gelegt hatten, nahm dasMinisterium den Vorschlag mit Erlassvom28.6.1932Z.17.336-I/1ex1932an;vgl.ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Prüfungen, Karton2902,Az5782/1932sowieAz17336/1932. 41 Hinsichtlich derAnerkennungdes staatswissenschaftlichenDoktorats als Eintrittsberech- tigungindenöffentlichenDienstgabesjedochimmerwiederBemühungen,sozumBeispiel schon1927,alsderStaatswissenschaftlicheVereinmitUnterstützungderWienerRechts-und StaatswissenschaftlichenFakultät bei Bundeskanzler Seipel eindiesbezüglichesMemoran- dumeinbrachte:»DieseKlausel [Anm.:§1Abs.2BGBl258/1926] istdurchkeinArgument zu rechtfertigen. Es ist nicht einzusehen, wovor sie schützen soll. Auch wenn sie nicht bestünde, könnte durch den Nachweis des Doktorats rer. pol. die Qualifikation für den öffentlichenDienst nicht erworbenwerden.Ebensowenig genügt ja auchdasDoktorat der Rechte (wie aus demParagr. 6 des Gesetzes ex 1893 klar hervorgeht)…Aus dembisher Gesagten ergibt sich, dass der Staatswissenschafter Gelegenheit hat, sich soviel an juristi- schenKenntnissen anzueignen, als er z.B. für denhöherenVerwaltungsdienst braucht. Er sollundwill janichtJuristsein,erwillwederRichterwerden,nochwiller indasRechtsbüro einerBehördekommen«:MemorandumüberdieNeuregelungdesstaatswissenschaftlichen DasStudiumderStaatswissenschaften188
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938