Page - 192 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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nur für die vierte Generation derÖsterreichischen Schule der Nationalöko-
nomie,sondernfürdiegesamtefrüheSoziologieundPolitikwissenschaft.Diese
war in den 1920er Jahren im extramuralen Exil angesiedelt. Methodische In-
novationen fandenvorwiegend außeruniversitär statt, sodass jenseits der uni-
versitärenMauern bereits eine allmähliche Verselbständigung der Soziologie
gegenüberder (sichnunmehr vorwiegendmikroökonomischmitAllokations-
theorienundmakroökonomischmit Prozesstheorien beschäftigenden)Natio-
nalökonomie eingesetzt hatte, wohingegen an der Universität weiterhin eine
unkritische Engführung von (historischer) Nationalökonomie und Gesell-
schaftslehrealsGeisteswissenschaftenpraktiziertwurde.
DiemethodologischenKontroversen jener Jahrewarenuntrennbarmit den
parteipolitischenAuseinandersetzungen verbunden, sodassmit derAusschal-
tung der demokratischen Phase der Ersten Republik ebenso jenemWissen-
schaftskonflikt gewaltsam ein Ende gesetzt wurde. Der Prozess der Ausdiffe-
renzierung vonNationalökonomie und Soziologie fand in den Studienplänen
keinenWiderhall,erzeigtesichallerdingsinAnsätzeninderviertenundletzten
Ausgabe des Handwörterbuchs der Staatswissenschaften (erschienen 1923–
1929, herausgegebenunter anderemvonFriedrichWieser), das eine sozialwis-
senschaftlicheRichtungeinschlugunddeshalbab1930derEncyclopediaof the
Social Sciences alsVorbild diente.Außerdem legen einige staatswissenschaftli-
cheDissertationenüber diese EntwicklungZeugnis ab,wie imnachfolgenden
Abschnitt gezeigtwird.
D. DieStudierendenderStaatswissenschaften
1. EinbilligesStudiumfürFrauenundAusländer?
936 promovierte Staatswissenschafter/innen brachte die Rechts- und Staats-
wissenschaftlicheFakultätWien imUntersuchungszeitraum(Sommersemester
1919 bis einschließlichWintersemester 1937/38) hervor.45Gemäß demUrteil
»Frauen- und Ausländerstudium«, das den Staatswissenschaften schon seit
derenGründung anhaftete,müsste dieüberwiegendeMehrzahl jenerDoktor/
inn/enweiblichenGeschlechtsund fremderHerkunft gewesensein.Außerdem
müssten sie ihreStudienwahl aufgrundeinesbestimmtenKriteriumsgetroffen
haben, galt das staats- gegenüber demrechtswissenschaftlichendoch als »Bil-
ligdoktorat«. Doch die im StatistischenHandbuch für die RepublikÖsterreich
(ab 1934: Statistisches Handbuch für den BundesstaatÖsterreich) und in den
Statistischen Nachrichten veröffentlichen Zahlen zeichnen ein differenziertes
45 Vgl.UAW,M37.1, Bd.1, Promotionsprotokoll für dasDoktorat der Staatswissenschaften.
DasStudiumderStaatswissenschaften192
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik