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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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nur für die vierte Generation derÖsterreichischen Schule der Nationalöko- nomie,sondernfürdiegesamtefrüheSoziologieundPolitikwissenschaft.Diese war in den 1920er Jahren im extramuralen Exil angesiedelt. Methodische In- novationen fandenvorwiegend außeruniversitär statt, sodass jenseits der uni- versitärenMauern bereits eine allmähliche Verselbständigung der Soziologie gegenüberder (sichnunmehr vorwiegendmikroökonomischmitAllokations- theorienundmakroökonomischmit Prozesstheorien beschäftigenden)Natio- nalökonomie eingesetzt hatte, wohingegen an der Universität weiterhin eine unkritische Engführung von (historischer) Nationalökonomie und Gesell- schaftslehrealsGeisteswissenschaftenpraktiziertwurde. DiemethodologischenKontroversen jener Jahrewarenuntrennbarmit den parteipolitischenAuseinandersetzungen verbunden, sodassmit derAusschal- tung der demokratischen Phase der Ersten Republik ebenso jenemWissen- schaftskonflikt gewaltsam ein Ende gesetzt wurde. Der Prozess der Ausdiffe- renzierung vonNationalökonomie und Soziologie fand in den Studienplänen keinenWiderhall,erzeigtesichallerdingsinAnsätzeninderviertenundletzten Ausgabe des Handwörterbuchs der Staatswissenschaften (erschienen 1923– 1929, herausgegebenunter anderemvonFriedrichWieser), das eine sozialwis- senschaftlicheRichtungeinschlugunddeshalbab1930derEncyclopediaof the Social Sciences alsVorbild diente.Außerdem legen einige staatswissenschaftli- cheDissertationenüber diese EntwicklungZeugnis ab,wie imnachfolgenden Abschnitt gezeigtwird. D. DieStudierendenderStaatswissenschaften 1. EinbilligesStudiumfürFrauenundAusländer? 936 promovierte Staatswissenschafter/innen brachte die Rechts- und Staats- wissenschaftlicheFakultätWien imUntersuchungszeitraum(Sommersemester 1919 bis einschließlichWintersemester 1937/38) hervor.45Gemäß demUrteil »Frauen- und Ausländerstudium«, das den Staatswissenschaften schon seit derenGründung anhaftete,müsste dieüberwiegendeMehrzahl jenerDoktor/ inn/enweiblichenGeschlechtsund fremderHerkunft gewesensein.Außerdem müssten sie ihreStudienwahl aufgrundeinesbestimmtenKriteriumsgetroffen haben, galt das staats- gegenüber demrechtswissenschaftlichendoch als »Bil- ligdoktorat«. Doch die im StatistischenHandbuch für die RepublikÖsterreich (ab 1934: Statistisches Handbuch für den BundesstaatÖsterreich) und in den Statistischen Nachrichten veröffentlichen Zahlen zeichnen ein differenziertes 45 Vgl.UAW,M37.1, Bd.1, Promotionsprotokoll für dasDoktorat der Staatswissenschaften. DasStudiumderStaatswissenschaften192
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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