Page - 198 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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26. EdithLeisching,ausBrünninMähren(Brno/CZ),Dissertation»Gesetzliche
Mietzinsregelung«,promoviert am17.November1922.
27. ErwinFriedrichOrtner, ausWien,Dissertation»DasStaatsbürgerrechtder
RepublikÖsterreich«,promoviert am17.November1922.
Siehtmanvondiesen ersten, auf derBasis vonAnrechnungengemachtenAb-
schlüssen abundbeurteilt ausschließlich jene Jahrgänge, die tatsächlich sechs
(beziehungsweise ab 1926 acht) Semester an staatswissenschaftlichen Studien
absolvierten, verzeichneten die Staatswissenschaften in jedem Studienjahr
deutlichmehrmännliche alsweiblicheAbsolventen. Erstwennmandie abso-
lutenZahlenaußerBetracht lässtunddieDoktorendes rechts-unddes staats-
wissenschaftlichen Studiums in Relation zueinander setzt, ergibt sich ein ge-
ringerAnhaltspunktfürdieBezeichnung»Frauenstudium«.WährendderAnteil
der weiblichen Doktoren der Rechte durchschnittlich bei sechs Prozent lag,
machtendieweiblichenDoktorender Staatswissenschaften imSchnitt 13Pro-
zentaus.DochspätestensabEndeder1920erJahrewidmetensichkontinuierlich
mehrFrauendemStudiumderRechte– imStudienjahr1934/35 findet sichgar
keine einzige Absolventin der Staatswissenschaften – und machten in den
1930ernbereits zehnbis zwölf ProzentderAbsolventenaus54.
Einweiterer, wenn auch inderGesamtsicht noch immer als geringfügig zu
bewertender Ursprung der Betitelung »Frauenstudium«mag im tagtäglichen
ErlebenderStudiensituationgelegenhaben.DennunterdenStudierendender
Staatswissenschaftengabeseinige,diealsbereitspromovierte JuristendenDr.
rer. pol. über großzügige Anrechnungen erwarben (§13 BGBl 258/1926) und
daher nur über zwei Semester hinweg Vorlesungen und (Pro-)Seminare im
Ausmaß von zwölfWochenstunden belegenmussten. Diese Doktoranden der
Staatswissenschaften waren fast ausschließlich Männer; es gab im Untersu-
chungszeitraum lediglich eine einzige Frau, die über diese Anrechnungsmög-
lichkeiten beide Studien abschloß55. Da jene 35Männer für den Erwerb des
staatswissenschaftlichen Doktorats schließlich kaum an der Fakultät präsent
seinmussten, fehlten sie verständlicherweise im Studienalltag. Dadurch stieg
der Prozentsatz der in den Vorlesungen tatsächlich anwesenden Frauen ein
weniganundverleiteteoffenbar selbst jene,die esaufgrund ihrerStellungund
ihres Zugangs zu statistischenDatenbesser wissenmüssten, zuAussagenwie
54 DieseEntwicklung istnichtzuletztausderbesserenSchulbildungderFrauenherzuleiten,die
inderErstenRepublik vermehrtRealgymnasienbesuchtenundwohl auch infolgederVor-
bildwirkung erfolgreicher JuristinnenwieMarianneBeth bei der Studienentscheidung zwi-
schenRechts-undStaatswissenschaftenvermehrt fürdieRechteoptierten.
55 ErnestineAnnaWeinschelausZimnowodainPolenwarbereitsDoktorinderRechte,alssie
am9.7. 1936zurDr.rer.pol.promoviertwurde(vgl.UAW,M37.1,Bd.1,EintragNr.920im
Promotionsprotokoll fürdasDoktoratderStaatswissenschaften).
DasStudiumderStaatswissenschaften198
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik