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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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26. EdithLeisching,ausBrünninMähren(Brno/CZ),Dissertation»Gesetzliche Mietzinsregelung«,promoviert am17.November1922. 27. ErwinFriedrichOrtner, ausWien,Dissertation»DasStaatsbürgerrechtder RepublikÖsterreich«,promoviert am17.November1922. Siehtmanvondiesen ersten, auf derBasis vonAnrechnungengemachtenAb- schlüssen abundbeurteilt ausschließlich jene Jahrgänge, die tatsächlich sechs (beziehungsweise ab 1926 acht) Semester an staatswissenschaftlichen Studien absolvierten, verzeichneten die Staatswissenschaften in jedem Studienjahr deutlichmehrmännliche alsweiblicheAbsolventen. Erstwennmandie abso- lutenZahlenaußerBetracht lässtunddieDoktorendes rechts-unddes staats- wissenschaftlichen Studiums in Relation zueinander setzt, ergibt sich ein ge- ringerAnhaltspunktfürdieBezeichnung»Frauenstudium«.WährendderAnteil der weiblichen Doktoren der Rechte durchschnittlich bei sechs Prozent lag, machtendieweiblichenDoktorender Staatswissenschaften imSchnitt 13Pro- zentaus.DochspätestensabEndeder1920erJahrewidmetensichkontinuierlich mehrFrauendemStudiumderRechte– imStudienjahr1934/35 findet sichgar keine einzige Absolventin der Staatswissenschaften – und machten in den 1930ernbereits zehnbis zwölf ProzentderAbsolventenaus54. Einweiterer, wenn auch inderGesamtsicht noch immer als geringfügig zu bewertender Ursprung der Betitelung »Frauenstudium«mag im tagtäglichen ErlebenderStudiensituationgelegenhaben.DennunterdenStudierendender Staatswissenschaftengabeseinige,diealsbereitspromovierte JuristendenDr. rer. pol. über großzügige Anrechnungen erwarben (§13 BGBl 258/1926) und daher nur über zwei Semester hinweg Vorlesungen und (Pro-)Seminare im Ausmaß von zwölfWochenstunden belegenmussten. Diese Doktoranden der Staatswissenschaften waren fast ausschließlich Männer; es gab im Untersu- chungszeitraum lediglich eine einzige Frau, die über diese Anrechnungsmög- lichkeiten beide Studien abschloß55. Da jene 35Männer für den Erwerb des staatswissenschaftlichen Doktorats schließlich kaum an der Fakultät präsent seinmussten, fehlten sie verständlicherweise im Studienalltag. Dadurch stieg der Prozentsatz der in den Vorlesungen tatsächlich anwesenden Frauen ein weniganundverleiteteoffenbar selbst jene,die esaufgrund ihrerStellungund ihres Zugangs zu statistischenDatenbesser wissenmüssten, zuAussagenwie 54 DieseEntwicklung istnichtzuletztausderbesserenSchulbildungderFrauenherzuleiten,die inderErstenRepublik vermehrtRealgymnasienbesuchtenundwohl auch infolgederVor- bildwirkung erfolgreicher JuristinnenwieMarianneBeth bei der Studienentscheidung zwi- schenRechts-undStaatswissenschaftenvermehrt fürdieRechteoptierten. 55 ErnestineAnnaWeinschelausZimnowodainPolenwarbereitsDoktorinderRechte,alssie am9.7. 1936zurDr.rer.pol.promoviertwurde(vgl.UAW,M37.1,Bd.1,EintragNr.920im Promotionsprotokoll fürdasDoktoratderStaatswissenschaften). DasStudiumderStaatswissenschaften198
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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