Page - 204 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Image of the Page - 204 -
Text of the Page - 204 -
In jenen Jahren lag derAnteil von Studierenden, die nicht (deutsch-)österrei-
chischeStaatsangehörigewaren,beimehrals50, imSommersemester1921gar
bei mehr als 60Prozent. Dies ist allerdings in vielen Fällen allein darauf zu-
rückzuführen, dass viele derer, die kurz zuvor als Angehörige desGroßreichs
Österreich-UngarnnochInländer/innenwaren,beiAbschlussihresStudiumsin
den frühen1920ernplötzlichalsAusländer/innengezähltwurden.Beispielhaft
hierfür istMargarethe Schwarz, die im Jänner 1922 folgendenBittbrief andas
ProfessorenkollegiumderRechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät rich-
tete: »Ich bin tschechoslowakische Staatsangehörige, stamme aber aus deut-
scher Familie undGegend, nämlich aus Iglau inMährenund habe allemeine
Studien von der Volksschule an an deutschen Schulen verbracht. Ich bin nur
infolge des Zerfalls des alten österreichischen Staates tschechoslowakische
Staatsbürgerin geworden. Die materiellen Verhältnisse meiner Familie waren
vor dem Umsturz durchaus geordnete; durch die Nichtanerkennung von
KriegsanleihenunddurchdieNichteinlösung vonZinsen selbst vonden alten
österreichischenStaatspapieren ist ihre finanzielle Situationeine sehrungüns-
tige geworden.Außerdem ist dasVermögen inBöhmendeponiert, sodass sich
eineOption fürÖsterreichdadurchverbot, weil sonst jedeHoffnung aufRea-
lisierungdesselbengeschwundenwäre.Gegenwärtig lebe ichvonderErteilung
vonUnterricht. IchbittedeshalbbeiderTaxentrichtungumGleichstellungmit
Inländern«80.
Waren an der Universität Wien tatsächlich sehr viele Ausländer/innen in-
skribiert, sobelegtauchhinsichtlichdeshierzuuntersuchendenVorurteils ein
VergleichderPromotionsprotokolle,dassdiesetatsächlicheherdasStudiumder
Staats- denn der Rechtswissenschaften wählten. Dieser Umstand erklärt sich
wohlvorallemdaraus,dassAusländer/innenderEintrittindenösterreichischen
höherenöffentlichenDienst,wozuder erfolgreicheAbschlussdes Jusstudiums
eine Voraussetzung darstellte, ohnehin verwehrt war; und bei Interesse an
rechtswissenschaftlichen Grundlagenkenntnissen konnten diese insbesondere
nach der neuen Studienordnung von 1926, die judizielle Fächer einführte, im
staatswissenschaftlichen Studium ebenso erlangt werden. Außerdemwar das
staatswissenschaftlicheDoktorat nicht unwesentlich sogar explizit auf auslän-
discheStudierendezugeschnitten,wie es schonOttoGlöckel imApril 1919bei
seiner Rede vor demKabinettsrat festgehalten hatte: »Die Einrichtung dieses
Doktorates kann auch als wesentlicher Faktor bei der Erfüllung der Kultur-
mission, welche Deutschösterreich gegenüber den Balkanländern und dem
nahen Oriente zukommt, gewertet werden […] Die Schaffung einer solcher
Anziehungskraft unserer Hochschulen für die Studierenden aus dem Osten
80 UAW, JRA, St19, ältere Serie, Schachtel 59, Brief vonMargarethe Schwarz an das Profes-
sorenkollegiumderRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät.
DasStudiumderStaatswissenschaften204
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik