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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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In jenen Jahren lag derAnteil von Studierenden, die nicht (deutsch-)österrei- chischeStaatsangehörigewaren,beimehrals50, imSommersemester1921gar bei mehr als 60Prozent. Dies ist allerdings in vielen Fällen allein darauf zu- rückzuführen, dass viele derer, die kurz zuvor als Angehörige desGroßreichs Österreich-UngarnnochInländer/innenwaren,beiAbschlussihresStudiumsin den frühen1920ernplötzlichalsAusländer/innengezähltwurden.Beispielhaft hierfür istMargarethe Schwarz, die im Jänner 1922 folgendenBittbrief andas ProfessorenkollegiumderRechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät rich- tete: »Ich bin tschechoslowakische Staatsangehörige, stamme aber aus deut- scher Familie undGegend, nämlich aus Iglau inMährenund habe allemeine Studien von der Volksschule an an deutschen Schulen verbracht. Ich bin nur infolge des Zerfalls des alten österreichischen Staates tschechoslowakische Staatsbürgerin geworden. Die materiellen Verhältnisse meiner Familie waren vor dem Umsturz durchaus geordnete; durch die Nichtanerkennung von KriegsanleihenunddurchdieNichteinlösung vonZinsen selbst vonden alten österreichischenStaatspapieren ist ihre finanzielle Situationeine sehrungüns- tige geworden.Außerdem ist dasVermögen inBöhmendeponiert, sodass sich eineOption fürÖsterreichdadurchverbot, weil sonst jedeHoffnung aufRea- lisierungdesselbengeschwundenwäre.Gegenwärtig lebe ichvonderErteilung vonUnterricht. IchbittedeshalbbeiderTaxentrichtungumGleichstellungmit Inländern«80. Waren an der Universität Wien tatsächlich sehr viele Ausländer/innen in- skribiert, sobelegtauchhinsichtlichdeshierzuuntersuchendenVorurteils ein VergleichderPromotionsprotokolle,dassdiesetatsächlicheherdasStudiumder Staats- denn der Rechtswissenschaften wählten. Dieser Umstand erklärt sich wohlvorallemdaraus,dassAusländer/innenderEintrittindenösterreichischen höherenöffentlichenDienst,wozuder erfolgreicheAbschlussdes Jusstudiums eine Voraussetzung darstellte, ohnehin verwehrt war; und bei Interesse an rechtswissenschaftlichen Grundlagenkenntnissen konnten diese insbesondere nach der neuen Studienordnung von 1926, die judizielle Fächer einführte, im staatswissenschaftlichen Studium ebenso erlangt werden. Außerdemwar das staatswissenschaftlicheDoktorat nicht unwesentlich sogar explizit auf auslän- discheStudierendezugeschnitten,wie es schonOttoGlöckel imApril 1919bei seiner Rede vor demKabinettsrat festgehalten hatte: »Die Einrichtung dieses Doktorates kann auch als wesentlicher Faktor bei der Erfüllung der Kultur- mission, welche Deutschösterreich gegenüber den Balkanländern und dem nahen Oriente zukommt, gewertet werden […] Die Schaffung einer solcher Anziehungskraft unserer Hochschulen für die Studierenden aus dem Osten 80 UAW, JRA, St19, ältere Serie, Schachtel 59, Brief vonMargarethe Schwarz an das Profes- sorenkollegiumderRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät. DasStudiumderStaatswissenschaften204
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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