Page - 205 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Image of the Page - 205 -
Text of the Page - 205 -
würde für Deutschösterreich auch von einer nicht zu unterschätzenden Be-
deutung inpolitischerundökonomischerBeziehungsein.«81
In der Praxis noch deutlicher wurde die Vollzugsanweisung von 1926, die
vorsah, esAusländer/inn/en freizustellen, statt derVorlesungenüberösterrei-
chisches Privatrecht und österreichisches Verfassungsrecht Lehrveranstaltun-
genüberdeutschesbürgerlichesRechtoderdeutschesVerfassungsrecht zube-
suchen(§3Abs. 2BGBl258/1926)unddementsprechendauchbeimRigorosum
geprüft zuwerden (§5Abs. 5). DesWeiterenplante dieNovelle nicht nur für
bereitspromovierte Jurist/inn/en, sondernauch für StudierendeausdemAus-
landgroßzügigeAnrechnungsmöglichkeitenein,denneswurden»gleichartige
StudienanausländischenUniversitätenmitdeutscherVortragsspracheundan
allenSchweizerUniversitätenbiszuvierSemesternjedenfallseingerechnet«(§3
Abs. 5). Diemerkliche Bevorzugung von reichsdeutschen Studierendendurch
die Möglichkeit, über deutsches bürgerliches Recht und/oder deutsches Ver-
fassungsrecht geprüft zuwerden,wurde hauptsächlich auf Betreiben derUni-
versität Innsbruck indieVollzugsanweisung aufgenommen.Dennwährendan
derWienerRechts- undStaatswissenschaftlichenFakultät diemeisten auslän-
dischen Studierenden aus denKronländern der ehemaligenÖsterreich-Unga-
rischenMonarchiekamen,warenes in Innsbrucküberwiegendreichsdeutsche
Studierende, die sich für ein staatswissenschaftliches Doktoratsstudium ein-
schrieben.
DennochzeigtedieVollzugsanweisungvon1926auchanderWienerFakultät
Wirkung,stiegdochabetwa1927dieZahlderStudierendenausdemDeutschen
Reichdeutlich an.Mit imUntersuchungszeitraum80promovierten Staatswis-
senschafter/inn/enausdemDeutschenReich stellten sie aber immernochnur
diedrittgrößteAusländergruppe.DiebeiweitemgrößteGruppeausländischer
Absolvent/inn/en stammte aus den Gebieten des heutigen Polen und der
Ukraine (148), gefolgtvonBöhmenundMährenbeziehungsweiseder CˇSR,der
heutigen Tschechischen Republik (91). Zahlreiche Dres. rer. pol. kamen aus
RumänienbeziehungsweiseausderBukowina(57),weitereausUngarn(26)und
dem SHS respektive dem Königreich Jugoslawien (26). Gemeinsammit den
Studierenden aus anderen europäischen Staaten (insgesamt 59) und ferneren
LändernwieChina, IndienoderdenUSA(insgesamt10)stellten jene,dienicht
aufdemGebiet der späterenRepublikÖsterreichgeborenwaren,bis inklusive
Wintersemester 1937/38 53,1Prozent der Absolvent/inn/en des staatswissen-
schaftlichenStudiums. IndeswarderZustromausländischerStudierenderüber
die Jahrehinweg jedocheinigenSchwankungenunterworfen:
Im Wintersemester 1921/22 hatte die Wiener Rechts- und Staatswissen-
81 Glöckel,Vortrag imKabinettsrate,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Prüfungen,Karton6902,Az
6484/1919).
DieStudierendenderStaatswissenschaften 205
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik