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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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ab1. Juni1933voreinerReisenachÖsterreich1.000Reichsmarkbezahlen.Was alsWirtschaftssanktion der kurz zuvor inDeutschland an dieMacht gekom- menenNationalsozialistengedachtwar, umdenösterreichischenFremdenver- kehr,einederHaupteinnahmequellendesStaates,zumErliegenundletztlichdie RegierungDollfuß zuFall zubringen, traf auchdie Studierenden.Doch selbst nachAufhebungder 1000Mark-Sperredurchdas Juliabkommen193685nahm dieZahl der ausländischenStudierendenweiter ab,weil einerseits dieübrigen DevisenschutzgesetzebeiderLänderaufrechtgebliebenwarenundandererseits inzwischen auch zahlreiche weitere Staaten Devisenvorschriften eingeführt hatten, die den Studierenden einen (längeren)Auslandsaufenthalt nichtmehr ermöglichten, sodass bis Ende des Untersuchungszeitraumes der Anteil aus- ländischer Absolvent/inn/en des staatswissenschaftlichen Doktoratsstudiums unterdie50Prozentmarke fiel. 5. »Billigdoktorat« Eric(h)Vögelinnahm1919dasStudiumderStaatswissenschaftenauf,wozuihn nicht nur die Begeisterung für dieWissenschaft und insbesondere für Hans KelsenundOthmarSpann,seinespäterenDissertationsbetreuerundinweiterer FolgeauchKollegen,veranlassthatte,sondernwofürauchökonomischeGründe ausschlaggebendwaren:»MeineEntscheidung fürdiesenStudiengangwar teils ökonomischbedingt…WasmeinewirtschaftlicheSituationanbelangte, sowar ichsehrarm,undeinDoktortitel,denmanindrei Jahrenerlangenkonnte,war da sehr verlockend.«86Dennbis zurStudienreform1926wardas staatswissen- schaftlicheStudiumbekanntlichzweiSemesterund40Wochenstundenkürzer alsdasrechtswissenschaftliche.DieschlichtausfinanziellenGründengetroffene Entscheidunggegen einDoktoratderRechts- und für einDoktorat der Staats- wissenschaftenwarsomiteinerderbeidenmöglichenGründefürdiespöttische Titulierung»Billigdoktorat«.DennderGradeinesDr.rer.pol.war jedenfallsbis zumJahr1926 tatsächlichgünstigerzuerlangenalsdereines JDr.,mussteman dochindenStaatswissenschaftennurmindestens90Stundenabsolvieren–und dementsprechendweniger Kollegiengelder und Prüfungstaxen zahlen.87Nach 85 Die offizielle Aufhebung erfolgte durch dasGesetz über denReiseverkehrmitÖsterreich vom24.8. 1936dRGBl IS. 647. 86 Voegelin,Reflexionen21. 87 ÜberdieHöheder fürdieeinzelnenLehrveranstaltungenzuentrichtendenKollegiengelder informierendie jeweils aktuellenVorlesungsverzeichnisse sowie allgemeindieVollzugsan- weisung StGBl71/1920. ZumBeispielmussteVögelin imWintersemester 1919/20 für den BesuchvonOthmarSpanns fünfstündigerVorlesung»Volkswirtschaftslehre«10,50Kronen bezahlen, fürHansKelsens dreistündigeVorlesung »Allgemeine Staatslehre« 6,30Kronen. DieStudierendenderStaatswissenschaften 207
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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