Seite - 207 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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ab1. Juni1933voreinerReisenachÖsterreich1.000Reichsmarkbezahlen.Was
alsWirtschaftssanktion der kurz zuvor inDeutschland an dieMacht gekom-
menenNationalsozialistengedachtwar, umdenösterreichischenFremdenver-
kehr,einederHaupteinnahmequellendesStaates,zumErliegenundletztlichdie
RegierungDollfuß zuFall zubringen, traf auchdie Studierenden.Doch selbst
nachAufhebungder 1000Mark-Sperredurchdas Juliabkommen193685nahm
dieZahl der ausländischenStudierendenweiter ab,weil einerseits dieübrigen
DevisenschutzgesetzebeiderLänderaufrechtgebliebenwarenundandererseits
inzwischen auch zahlreiche weitere Staaten Devisenvorschriften eingeführt
hatten, die den Studierenden einen (längeren)Auslandsaufenthalt nichtmehr
ermöglichten, sodass bis Ende des Untersuchungszeitraumes der Anteil aus-
ländischer Absolvent/inn/en des staatswissenschaftlichen Doktoratsstudiums
unterdie50Prozentmarke fiel.
5. »Billigdoktorat«
Eric(h)Vögelinnahm1919dasStudiumderStaatswissenschaftenauf,wozuihn
nicht nur die Begeisterung für dieWissenschaft und insbesondere für Hans
KelsenundOthmarSpann,seinespäterenDissertationsbetreuerundinweiterer
FolgeauchKollegen,veranlassthatte,sondernwofürauchökonomischeGründe
ausschlaggebendwaren:»MeineEntscheidung fürdiesenStudiengangwar teils
ökonomischbedingt…WasmeinewirtschaftlicheSituationanbelangte, sowar
ichsehrarm,undeinDoktortitel,denmanindrei Jahrenerlangenkonnte,war
da sehr verlockend.«86Dennbis zurStudienreform1926wardas staatswissen-
schaftlicheStudiumbekanntlichzweiSemesterund40Wochenstundenkürzer
alsdasrechtswissenschaftliche.DieschlichtausfinanziellenGründengetroffene
Entscheidunggegen einDoktoratderRechts- und für einDoktorat der Staats-
wissenschaftenwarsomiteinerderbeidenmöglichenGründefürdiespöttische
Titulierung»Billigdoktorat«.DennderGradeinesDr.rer.pol.war jedenfallsbis
zumJahr1926 tatsächlichgünstigerzuerlangenalsdereines JDr.,mussteman
dochindenStaatswissenschaftennurmindestens90Stundenabsolvieren–und
dementsprechendweniger Kollegiengelder und Prüfungstaxen zahlen.87Nach
85 Die offizielle Aufhebung erfolgte durch dasGesetz über denReiseverkehrmitÖsterreich
vom24.8. 1936dRGBl IS. 647.
86 Voegelin,Reflexionen21.
87 ÜberdieHöheder fürdieeinzelnenLehrveranstaltungenzuentrichtendenKollegiengelder
informierendie jeweils aktuellenVorlesungsverzeichnisse sowie allgemeindieVollzugsan-
weisung StGBl71/1920. ZumBeispielmussteVögelin imWintersemester 1919/20 für den
BesuchvonOthmarSpanns fünfstündigerVorlesung»Volkswirtschaftslehre«10,50Kronen
bezahlen, fürHansKelsens dreistündigeVorlesung »Allgemeine Staatslehre« 6,30Kronen.
DieStudierendenderStaatswissenschaften 207
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik