Page - 217 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Image of the Page - 217 -
Text of the Page - 217 -
absolviert, standderPromotionnurnochdieVeröffentlichungderDissertation
imWege.
Wo die Publikation des Gesamtwerkes aus finanziellen Gründen für die
Studierendennichtmöglichwar,musstezumindesteineZusammenfassungder
Ergebnisse von wenigstens zwei Seiten publiziert werden.15 Exemplare des
veröffentlichtenBuchesrespektiveArtikelsmusstenzumNachweisansDekanat
abgeliefert werden. Erst dadurch – nur in seltenen finanziellen Härtefällen
konnte aufAntragderbeidenGutachter von jeglicherVeröffentlichungspflicht
abgesehen werden – und nach Erbringung eines Zeugnisses, mit dem »der
Dekan im Einvernehmen mit den Berichterstattern die Bewertung der Ge-
samtleistung desKandidaten vorzunehmen [hat], wobei derWert derDisser-
tationbesonders zuberücksichtigen ist« (§11Abs. 2BGBl 258/1926),wurden
dieAbsolvent/inn/enzurPromotionzugelassen.
DassdieVeröffentlichungspflicht für viele Studierende ein finanziellesHin-
dernis bei ihremStudienabschluss darstellte, belegtmitunterdie Existenz von
Stiftungen, die sichdiesesProblemsannahmen,wie zumBeispiel dieKaroline
Edle Zwoelfer von Zwoelfegg und Heinrich Edler Zwoelfer von Zwoelfegg-Sti-
pendienstiftung für junge begabte Dissertanten und Habilitationsanwärter113.
DieGutsbesitzerinKarolineZwoelfer-Zwoelfeggwar imApril 1932 verstorben
und hatte in ihrem Testament die Universität Wien als Universalerbin ihres
Vermögens eingesetzt, dessen »Zinsen zumZwecke wissenschaftlicher Erfor-
schungen« verwendet werden sollten. Allerdingswar derNachlass derart ver-
schuldet, dassdasGeld fürwissenschaftlicheForschungnicht reichte,weshalb
derakademischeSenatmeinte,»dassdervonderErblasserinbestimmteZweck
derStiftung […]ambestendadurcherreichtwerdenkann,dassdasZinsener-
trägnis der Stiftung für Beihilfen zur Drucklegung von Dissertationen und
Habilitationsschriften […]verwendetwerde.«
Wer nicht in den Genuss von Stiftungsgeldern kam und auch keine (voll-
ständige)BefreiungvonderVeröffentlichungspflicht erreichenkonnte,musste
oftmit einemverzögerten Studienabschluss rechnen– so geschehen zumBei-
spielbeiMaxHitschmann,dessenDrucklegungsschwierigkeitendiePromotion
umJahreverschoben:HitschmannhattebereitsRechtswissenschaften studiert
und abgeschlossen und danach unter Anleitung der Professoren Degenfeld-
Schonburg undMayer eine staatswissenschaftliche Dissertation zum Thema
Bürorationalisierung.DieUrsachen ihrer geringenDurchführung inÖsterreich
erstellt und diese am 7.Mai 1929 zur Begutachtung eingebracht114. Nachdem
seineBemühungen,einenVerlegerzu finden,gescheitertwaren,wandteer sich
Anfang Juni 1929 mit folgendem Bittbrief an das Dekanat der Rechts- und
113 UAW,SenatsaktenS. 143, Stiftbrief.
114 Vgl. zuden folgendenAngabenundZitatenUAW, JRASt1076.
StaatswissenschaftlicheDissertationen 217
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik