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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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absolviert, standderPromotionnurnochdieVeröffentlichungderDissertation imWege. Wo die Publikation des Gesamtwerkes aus finanziellen Gründen für die Studierendennichtmöglichwar,musstezumindesteineZusammenfassungder Ergebnisse von wenigstens zwei Seiten publiziert werden.15 Exemplare des veröffentlichtenBuchesrespektiveArtikelsmusstenzumNachweisansDekanat abgeliefert werden. Erst dadurch – nur in seltenen finanziellen Härtefällen konnte aufAntragderbeidenGutachter von jeglicherVeröffentlichungspflicht abgesehen werden – und nach Erbringung eines Zeugnisses, mit dem »der Dekan im Einvernehmen mit den Berichterstattern die Bewertung der Ge- samtleistung desKandidaten vorzunehmen [hat], wobei derWert derDisser- tationbesonders zuberücksichtigen ist« (§11Abs. 2BGBl 258/1926),wurden dieAbsolvent/inn/enzurPromotionzugelassen. DassdieVeröffentlichungspflicht für viele Studierende ein finanziellesHin- dernis bei ihremStudienabschluss darstellte, belegtmitunterdie Existenz von Stiftungen, die sichdiesesProblemsannahmen,wie zumBeispiel dieKaroline Edle Zwoelfer von Zwoelfegg und Heinrich Edler Zwoelfer von Zwoelfegg-Sti- pendienstiftung für junge begabte Dissertanten und Habilitationsanwärter113. DieGutsbesitzerinKarolineZwoelfer-Zwoelfeggwar imApril 1932 verstorben und hatte in ihrem Testament die Universität Wien als Universalerbin ihres Vermögens eingesetzt, dessen »Zinsen zumZwecke wissenschaftlicher Erfor- schungen« verwendet werden sollten. Allerdingswar derNachlass derart ver- schuldet, dassdasGeld fürwissenschaftlicheForschungnicht reichte,weshalb derakademischeSenatmeinte,»dassdervonderErblasserinbestimmteZweck derStiftung […]ambestendadurcherreichtwerdenkann,dassdasZinsener- trägnis der Stiftung für Beihilfen zur Drucklegung von Dissertationen und Habilitationsschriften […]verwendetwerde.« Wer nicht in den Genuss von Stiftungsgeldern kam und auch keine (voll- ständige)BefreiungvonderVeröffentlichungspflicht erreichenkonnte,musste oftmit einemverzögerten Studienabschluss rechnen– so geschehen zumBei- spielbeiMaxHitschmann,dessenDrucklegungsschwierigkeitendiePromotion umJahreverschoben:HitschmannhattebereitsRechtswissenschaften studiert und abgeschlossen und danach unter Anleitung der Professoren Degenfeld- Schonburg undMayer eine staatswissenschaftliche Dissertation zum Thema Bürorationalisierung.DieUrsachen ihrer geringenDurchführung inÖsterreich erstellt und diese am 7.Mai 1929 zur Begutachtung eingebracht114. Nachdem seineBemühungen,einenVerlegerzu finden,gescheitertwaren,wandteer sich Anfang Juni 1929 mit folgendem Bittbrief an das Dekanat der Rechts- und 113 UAW,SenatsaktenS. 143, Stiftbrief. 114 Vgl. zuden folgendenAngabenundZitatenUAW, JRASt1076. StaatswissenschaftlicheDissertationen 217
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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