Page - 241 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Forschung nicht angezweifelt, sondern die Bedeutung empirisch gesicherter
DatenundentsprechendemethodischeAusbildungvermittelnderuniversitärer
Studien von allen Parteien und auch denWissenschafter/innen der Nachbar-
disziplinen anerkannt und erwünscht war, wurde in Österreich mit dem
StaatswissenschaftlichenDoktorat ein ebenso unkritisches wie im internatio-
nalenVergleich uninteressantes Studiumgeschaffen und die universitäre Eta-
blierungvonSoziologieoderPolitikwissenschaft auspolitischenGründenver-
schleppt, ja um Jahrzehnte verhindert. Dieser Widerstand gegen eine neue
Disziplinwurde jedoch inÖsterreichnicht allein seitensderoffiziellenPartei-
politik betrieben, sondern beruhte vielfach auf Standesdünkel der Vertreter
jenerDisziplinen,diedasPolitischebereitszumGegenstandhatten,allenvoran
der Rechtswissenschafter, die fürchtenmussten, dass eine eigenständigewirt-
schafts-, sozial- oder politikwissenschaftliche Forschung nicht nur die herr-
schendenpolitischenVerhältnisse, sondern letztlichauchdieVorherrschaftder
Juristen in (rechts-)politischen Fragen unterminieren könnte. Bemerkenswert
sind in dieser Hinsicht jene Vertreter derWiener Rechts- und Staatswissen-
schaftlichen Fakultät, die zugleich politischeÄmter ausübten. So verhinderte
zumBeispielKarlHugelmann,Professor fürRechtsgeschichte, in seinerFunk-
tion als CSP-Bundesrat jahrelang dieVerleihung des Promotionsrechts für die
Wiener Hochschule fürWelthandel, offiziell mit der Begründung, »[w]eil die
Privatwirtschaft kein selbständigesWissensgebiet ist.«184
DieWissenschaftsdiskurse jener Jahre sind daher auchunter demKonkur-
renzaspekt zu sehen; verschiedeneDisziplinenmachten sich die Erforschung
des politischen Feldes streitig, was insbesondere in einer politisch höchst an-
gespanntenLagewie jenerderErstenRepublikeinnichtzuvernachlässigender
externer Faktor der wissenschaftlichen Auseinandersetzung war. Die Herab-
würdigungkonkurrenzierenderMethodenundganzerDisziplinen,vorallemdie
Infragestellung des zu erreichenden wissenschaftlichenWertes sozialwissen-
schaftlicherAnalysenhatteTradition.GeorgJellinekmeinteetwa:»Nurrelative
politische Untersuchungen können wissenschaftlichen Wert gewinnen, d.h.
solche,diehypothetischeinenbestimmtenZweckalszuerreichendannehmen,
dabeiaberdieMöglichkeitandersgearteter teleologischerBetrachtungzugeben
müssen«; die Bestimmung des Zwecks obliege dabei aber »metaphysischer
Spekulation«185 –was natürlich in der Juristerei nicht der Fall sei.Wer ander
Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät hingegen methodenkritisches
Bewusstseinentfaltete,machtesichnurallzuoftsehrunbeliebt,weilerdadurch
immerhin erst die Leitsätze und damit vielleicht auch so manche politische
Absichtvonangeblicher »objektiver«Forschungsichtbarmachte.
184 Siehenäher imKapitel »DasStudiumderStaatswissenschaften« (Seite173ff.).
185 Jellinek,AllgemeineStaatslehre13.
ErstesAddendum:DieAnfängederPolitikwissenschaft 241
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik