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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Forschung nicht angezweifelt, sondern die Bedeutung empirisch gesicherter DatenundentsprechendemethodischeAusbildungvermittelnderuniversitärer Studien von allen Parteien und auch denWissenschafter/innen der Nachbar- disziplinen anerkannt und erwünscht war, wurde in Österreich mit dem StaatswissenschaftlichenDoktorat ein ebenso unkritisches wie im internatio- nalenVergleich uninteressantes Studiumgeschaffen und die universitäre Eta- blierungvonSoziologieoderPolitikwissenschaft auspolitischenGründenver- schleppt, ja um Jahrzehnte verhindert. Dieser Widerstand gegen eine neue Disziplinwurde jedoch inÖsterreichnicht allein seitensderoffiziellenPartei- politik betrieben, sondern beruhte vielfach auf Standesdünkel der Vertreter jenerDisziplinen,diedasPolitischebereitszumGegenstandhatten,allenvoran der Rechtswissenschafter, die fürchtenmussten, dass eine eigenständigewirt- schafts-, sozial- oder politikwissenschaftliche Forschung nicht nur die herr- schendenpolitischenVerhältnisse, sondern letztlichauchdieVorherrschaftder Juristen in (rechts-)politischen Fragen unterminieren könnte. Bemerkenswert sind in dieser Hinsicht jene Vertreter derWiener Rechts- und Staatswissen- schaftlichen Fakultät, die zugleich politischeÄmter ausübten. So verhinderte zumBeispielKarlHugelmann,Professor fürRechtsgeschichte, in seinerFunk- tion als CSP-Bundesrat jahrelang dieVerleihung des Promotionsrechts für die Wiener Hochschule fürWelthandel, offiziell mit der Begründung, »[w]eil die Privatwirtschaft kein selbständigesWissensgebiet ist.«184 DieWissenschaftsdiskurse jener Jahre sind daher auchunter demKonkur- renzaspekt zu sehen; verschiedeneDisziplinenmachten sich die Erforschung des politischen Feldes streitig, was insbesondere in einer politisch höchst an- gespanntenLagewie jenerderErstenRepublikeinnichtzuvernachlässigender externer Faktor der wissenschaftlichen Auseinandersetzung war. Die Herab- würdigungkonkurrenzierenderMethodenundganzerDisziplinen,vorallemdie Infragestellung des zu erreichenden wissenschaftlichenWertes sozialwissen- schaftlicherAnalysenhatteTradition.GeorgJellinekmeinteetwa:»Nurrelative politische Untersuchungen können wissenschaftlichen Wert gewinnen, d.h. solche,diehypothetischeinenbestimmtenZweckalszuerreichendannehmen, dabeiaberdieMöglichkeitandersgearteter teleologischerBetrachtungzugeben müssen«; die Bestimmung des Zwecks obliege dabei aber »metaphysischer Spekulation«185 –was natürlich in der Juristerei nicht der Fall sei.Wer ander Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät hingegen methodenkritisches Bewusstseinentfaltete,machtesichnurallzuoftsehrunbeliebt,weilerdadurch immerhin erst die Leitsätze und damit vielleicht auch so manche politische Absichtvonangeblicher »objektiver«Forschungsichtbarmachte. 184 Siehenäher imKapitel »DasStudiumderStaatswissenschaften« (Seite173ff.). 185 Jellinek,AllgemeineStaatslehre13. ErstesAddendum:DieAnfängederPolitikwissenschaft 241
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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