Page - 242 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Sozialwissenschaftliche Forschung und Lehre fand in der Ersten Republik
schließlich imRahmen des staatswissenschaftlichenDoktorats nur in einigen
wenigenausgesuchtenSeminareninnovativerLehrenderstatt,diehauptsächlich
imaustroliberalenoderaustromarxistischenClusterauszumachensind(Adler,
Kelsen,Mises etc.), respektive in derMehrzahl eher in derenPrivatseminaren
unddamitvorrangigaußeruniversitär,zumBeispiel inder(sozialdemokratisch
geprägten)Volksbildung, amWienerPsychologischen Institut, in der Soziolo-
gischenGesellschaft, inderWirtschaftspsychologischenForschungsstelle usw.
Dort, jenseits der universitärenMauern, blühte eine intensiveAuseinanderset-
zung mit demHandwerkszeug wissenschaftlicher Forschung und Lehre. Die
personellenVerbindungenandieWienerUniversitätwurdenaberwederseitens
desMinisteriumsnoch seitensdesRektorats genutzt, umetwaneuepädagogi-
scheodermethodischeAnsätze auch indenStudienzu implementieren.Denn
manfürchtete,dassmitsozialwissenschaftlichenauchsozialistischeIdeenindie
Universität vordringen.
Otto Bauer hatte bereits 1906 den Ausschluss von Sozialdemokraten vom
universitären Lehramt beanstandet, wodurch die Studierenden »einseitiger
BeeinflussungdurchdiebürgerlicheWissenschaft«ausgesetztseienunddeshalb
gefordert, dass die Partei denUnterricht indenSozialwissenschaften selbst in
dieHandnehmenmüsse.186 Jahre später konnte dieGlöckelsche Schulreform-
bewegung zumindest in der Stadt Wien einige Ideen hinsichtlich Lehrer/
innenausbildung und Unterrichtssystem durchsetzen. Doch die Universität
stand ihnen ablehnendgegenüber.Unter demRechtshistoriker Ernst Schwind
als Rektor gab die Universität Wien 1920 gemeinsam mit der Technischen
Hochschule undderHochschule für Bodenkultur eine Stellungnahme zuOtto
Glöckels »Leitlinien« ab. Darin sprachman sich gegen die wissenschaftliche
Ausbildung von Lehrenden und Lernenden aus und lehnte insbesondere den
Planab,dieLehrerausbildungandenUniversitätenzuverankern: »[S]ie sollen
unserWissen–abgegrenztnachdemZiel,welchesdieeinzelneSchuleverfolgtin
–mankannsagen–reinpositiverDarstellung– ihrenSchülernvermitteln.Mit
der Forschung,mit derBegründung ihrerLehren,wenigstensderBegründung
bisansEndeundindiesemSinnemitderWissenschafthabensieallenichtszu
tun.«187Weiters: »[A]uchder Lehrermuss seinWissen imwesentlichen inpo-
sitiver Formerhalten, nicht inkritisch-wissenschaftlicher […]EswäreWahn-
sinn,wolltendieLehrerderVolks-undauchderBürgerschulendenWissensstoff
in der skeptisch-kritischen Form vermitteln […]; es wäre nicht minder be-
denklich,wenndieVorbereitungderLehrer indieserwissenschaftlichenForm
186 Vgl.Bauer,WienerArbeiterschule.
187 Schwind, Schulreform7.
DasStudiumderStaatswissenschaften242
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik