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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Sozialwissenschaftliche Forschung und Lehre fand in der Ersten Republik schließlich imRahmen des staatswissenschaftlichenDoktorats nur in einigen wenigenausgesuchtenSeminareninnovativerLehrenderstatt,diehauptsächlich imaustroliberalenoderaustromarxistischenClusterauszumachensind(Adler, Kelsen,Mises etc.), respektive in derMehrzahl eher in derenPrivatseminaren unddamitvorrangigaußeruniversitär,zumBeispiel inder(sozialdemokratisch geprägten)Volksbildung, amWienerPsychologischen Institut, in der Soziolo- gischenGesellschaft, inderWirtschaftspsychologischenForschungsstelle usw. Dort, jenseits der universitärenMauern, blühte eine intensiveAuseinanderset- zung mit demHandwerkszeug wissenschaftlicher Forschung und Lehre. Die personellenVerbindungenandieWienerUniversitätwurdenaberwederseitens desMinisteriumsnoch seitensdesRektorats genutzt, umetwaneuepädagogi- scheodermethodischeAnsätze auch indenStudienzu implementieren.Denn manfürchtete,dassmitsozialwissenschaftlichenauchsozialistischeIdeenindie Universität vordringen. Otto Bauer hatte bereits 1906 den Ausschluss von Sozialdemokraten vom universitären Lehramt beanstandet, wodurch die Studierenden »einseitiger BeeinflussungdurchdiebürgerlicheWissenschaft«ausgesetztseienunddeshalb gefordert, dass die Partei denUnterricht indenSozialwissenschaften selbst in dieHandnehmenmüsse.186 Jahre später konnte dieGlöckelsche Schulreform- bewegung zumindest in der Stadt Wien einige Ideen hinsichtlich Lehrer/ innenausbildung und Unterrichtssystem durchsetzen. Doch die Universität stand ihnen ablehnendgegenüber.Unter demRechtshistoriker Ernst Schwind als Rektor gab die Universität Wien 1920 gemeinsam mit der Technischen Hochschule undderHochschule für Bodenkultur eine Stellungnahme zuOtto Glöckels »Leitlinien« ab. Darin sprachman sich gegen die wissenschaftliche Ausbildung von Lehrenden und Lernenden aus und lehnte insbesondere den Planab,dieLehrerausbildungandenUniversitätenzuverankern: »[S]ie sollen unserWissen–abgegrenztnachdemZiel,welchesdieeinzelneSchuleverfolgtin –mankannsagen–reinpositiverDarstellung– ihrenSchülernvermitteln.Mit der Forschung,mit derBegründung ihrerLehren,wenigstensderBegründung bisansEndeundindiesemSinnemitderWissenschafthabensieallenichtszu tun.«187Weiters: »[A]uchder Lehrermuss seinWissen imwesentlichen inpo- sitiver Formerhalten, nicht inkritisch-wissenschaftlicher […]EswäreWahn- sinn,wolltendieLehrerderVolks-undauchderBürgerschulendenWissensstoff in der skeptisch-kritischen Form vermitteln […]; es wäre nicht minder be- denklich,wenndieVorbereitungderLehrer indieserwissenschaftlichenForm 186 Vgl.Bauer,WienerArbeiterschule. 187 Schwind, Schulreform7. DasStudiumderStaatswissenschaften242
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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