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dem rein juristischen Gebiet des Staats- und Verfassungsrechts bewegten, in
weiten Teilen jedoch der politischen Theorie und Ideengeschichte und/oder
einem soziologischen, »realistischen« Zugang verpflichtet waren229. Der von
offizieller Seite immer wieder hintertriebene230 und daher immens verspätete
Re-Importder frühenösterreichischenPolitikwissenschaft konnteVerlustund
Rückstand nicht wieder wettmachen; die seit Jahren strukturelle Unterfinan-
zierungderSozialwissenschaften trägtdas Ihredazubei.
EinersterSchrittdesAuswegsausjenerMiserekönnteineineraktualisierten
FragenachdemSelbstverständnisheutigerRechts-undPolitikwissenschaft zu
findensein231; anderenBeginnwürdedieVergegenwärtigungdergemeinsamen
Traditionslinie der älteren Politikwissenschaft und des öffentlichen Rechts
(Staatsrecht) stehen232: Zu Ende des 19. Jahrhunderts hatte das Rechtsfach
»Staatslehre«dieältereLehrevonderPolitikbeerbt; zuvorwarendieLehreder
Politik,d.h.dieAllgemeineStaatslehre,unddieWissenschaftvomöffentlichen
Staatsrecht nochweitgehend ident und zumeist synonym gebraucht worden.
Erst in der Folgezeit geriet dieAllgemeine Staatslehre als Politiklehre zu einer
Art Hilfswissenschaft desÖffentlichen Rechts – einVerhältnis, das sich auch
heute noch oft imUmgang zwischenRechts- undPolitikwissenschafter/innen
widerspiegelt. Auf die zunehmendeVernachlässigung des gesellschaftswissen-
schaftlichorientiertenTeilsderRechtswissenschaftenwurdezwarzuBeginndes
20. Jahrhunderts mit der Einführung eines (in praxi jedoch inadäquaten)
StaatswissenschaftlichenStudiumssowiedenRufennach Institutionalisierung
der Soziologie und Politikwissenschaft als universitäre Fächer reagiert; doch
dieseDisziplinen standenund stehen relativ vereinzelt und isoliert nebenein-
ander.
229 Vgl.VanOoyen, PolitikundVerfassung7.
230 ChristianFleckkonstatiert fürdieNachkriegsjahre»VergeudungvonHumankapitaldurch
denProtektionismuskonservativerVerbände«, insgesamt einweitverbreitetes »Desinter-
esseanwissenschaftlicherForschung«unterdenProfessor/inn/en,dasmitdem»negativen
Wohlwollen« der Hochschulverwaltung (v.a. Skrbensky undDrimmel) korrespondierte,
schließlich auchdenBesatzungsmächtengeschuldetwar, die– imGegensatz zuDeutsch-
land – auf eine aktive Rolle im österreichischenHochschulbereich verzichteten (Fleck,
ÖsterreichsWissenschaften).
231 Vgl.Ehset al.,GedankenzuPolitikundRecht.
232 Vgl.Porsche-Ludwig, PolitikwissenschaftundStaatsrecht.
DasStudiumderStaatswissenschaften256
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik