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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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dem rein juristischen Gebiet des Staats- und Verfassungsrechts bewegten, in weiten Teilen jedoch der politischen Theorie und Ideengeschichte und/oder einem soziologischen, »realistischen« Zugang verpflichtet waren229. Der von offizieller Seite immer wieder hintertriebene230 und daher immens verspätete Re-Importder frühenösterreichischenPolitikwissenschaft konnteVerlustund Rückstand nicht wieder wettmachen; die seit Jahren strukturelle Unterfinan- zierungderSozialwissenschaften trägtdas Ihredazubei. EinersterSchrittdesAuswegsausjenerMiserekönnteineineraktualisierten FragenachdemSelbstverständnisheutigerRechts-undPolitikwissenschaft zu findensein231; anderenBeginnwürdedieVergegenwärtigungdergemeinsamen Traditionslinie der älteren Politikwissenschaft und des öffentlichen Rechts (Staatsrecht) stehen232: Zu Ende des 19. Jahrhunderts hatte das Rechtsfach »Staatslehre«dieältereLehrevonderPolitikbeerbt; zuvorwarendieLehreder Politik,d.h.dieAllgemeineStaatslehre,unddieWissenschaftvomöffentlichen Staatsrecht nochweitgehend ident und zumeist synonym gebraucht worden. Erst in der Folgezeit geriet dieAllgemeine Staatslehre als Politiklehre zu einer Art Hilfswissenschaft desÖffentlichen Rechts – einVerhältnis, das sich auch heute noch oft imUmgang zwischenRechts- undPolitikwissenschafter/innen widerspiegelt. Auf die zunehmendeVernachlässigung des gesellschaftswissen- schaftlichorientiertenTeilsderRechtswissenschaftenwurdezwarzuBeginndes 20. Jahrhunderts mit der Einführung eines (in praxi jedoch inadäquaten) StaatswissenschaftlichenStudiumssowiedenRufennach Institutionalisierung der Soziologie und Politikwissenschaft als universitäre Fächer reagiert; doch dieseDisziplinen standenund stehen relativ vereinzelt und isoliert nebenein- ander. 229 Vgl.VanOoyen, PolitikundVerfassung7. 230 ChristianFleckkonstatiert fürdieNachkriegsjahre»VergeudungvonHumankapitaldurch denProtektionismuskonservativerVerbände«, insgesamt einweitverbreitetes »Desinter- esseanwissenschaftlicherForschung«unterdenProfessor/inn/en,dasmitdem»negativen Wohlwollen« der Hochschulverwaltung (v.a. Skrbensky undDrimmel) korrespondierte, schließlich auchdenBesatzungsmächtengeschuldetwar, die– imGegensatz zuDeutsch- land – auf eine aktive Rolle im österreichischenHochschulbereich verzichteten (Fleck, ÖsterreichsWissenschaften). 231 Vgl.Ehset al.,GedankenzuPolitikundRecht. 232 Vgl.Porsche-Ludwig, PolitikwissenschaftundStaatsrecht. DasStudiumderStaatswissenschaften256
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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