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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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prozessrecht.WengerbeschriebihnalseinenWissenschafter,dersich»inseiner peinlich korrekten Sprache auszudrücken beliebt[e]«,28 bezeichnete ihn als »princeps aller Zivilprozeßhistoriker«29und erwähnte den »oft […] auffallend polemischen Charakter«30 seinerWerke. Zum Stil Wlassaks schrieb er: »Die SchärfeundPräzisionderDiktion,die er an seineneigenenArbeitenunerbitt- lichübt, verlangt er auch von anderen. Seine Sprache ist klar, jeder Satz, jede Wendung, jedesWort ist auf derWaagschale erprobt, ehe es vor dieÖffent- lichkeit tritt, nichts zuviel, nichts zuwenig–sogemahnt seineSpracheandas Juristenlatein der Klassiker, an seinen meistverehrten Gaius, mit dessen Schriften er in jahrzehntelangerÜbungvertrautwar,wiewohlwenige esnoch heute von sich sagen dürfen.«31 Als besonders bedeutend betonte Wenger Wlassaks Forschung zur Litiskontestation.Wlassak verwarf Friedrich Ludwig Kellers Thesen mit einem die »Prozeßgeschichte umwälzende[n] Einspruch […], der den Prätor als Prozeßbegründer entthront und den den Prozeß be- gründenden Akt der Litiskontestation den Prozeßparteien zuschreibt.«32Die ThesenWlassaks stießen zunächst aufWiderstand–Wenger erwähnte »litera- rische Debatten, anwelchen auchMommsen gegenWlassak Stellung nimmt, freilich,wasdiesenbesonders erbittert, ohne ihnmitNamenzunennen.«33Zu der Kritik in der scientific community gesellte sich die Abweisung durch die Publikationsmedien – so schienWlassak zwischen 1888 und 1904 nicht als Mitarbeiter der Zeitschrift für Rechtsgeschichte auf, die seine Schriften igno- rierte. Erst nach der Redaktionsübernahme durch Ludwig Mitteis konnte Wlassak inderZeitschrift fürRechtsgeschichtewiederpublizieren.34 Zuden sonstigenForschungsgebietenWlassaks zählte die juristischePapy- rusforschung.Zuletzt arbeitete eram»ErbrechtderälterenZeit verbundenmit demGedankenüberdieFragederaltrömischenFamiliengemeinschaftunddes Familieneigentums«.35LediglichwährendseinerStraßburger Jahrebeschäftigte sichWlassak intensivermit demmodernenRecht undhielt in derWiener Ju- ristischen Gesellschaft einen Vortrag über »Das Rechtsgeschäft und das Ver- hältnis desWillens zur Erklärung nach demDeutschen Bürgerlichen Gesetz- buch«.36Wlassakkonzentrierte sich inderLehreaufdieobligatanzubietenden Lehrveranstaltungen, im Zeitraum ab Wintersemester 1918/1919 bot er im 28 Wenger,Nachruf aufWlassak270. 29 Ebd. 30 Ebd.271. 31 Ebd.272. 32 Ebd.274. 33 Ebd.276. 34 Ebd. 35 Ebd.280. 36 Ebd.267 f. RömischesRecht 267
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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