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prozessrecht.WengerbeschriebihnalseinenWissenschafter,dersich»inseiner
peinlich korrekten Sprache auszudrücken beliebt[e]«,28 bezeichnete ihn als
»princeps aller Zivilprozeßhistoriker«29und erwähnte den »oft […] auffallend
polemischen Charakter«30 seinerWerke. Zum Stil Wlassaks schrieb er: »Die
SchärfeundPräzisionderDiktion,die er an seineneigenenArbeitenunerbitt-
lichübt, verlangt er auch von anderen. Seine Sprache ist klar, jeder Satz, jede
Wendung, jedesWort ist auf derWaagschale erprobt, ehe es vor dieÖffent-
lichkeit tritt, nichts zuviel, nichts zuwenig–sogemahnt seineSpracheandas
Juristenlatein der Klassiker, an seinen meistverehrten Gaius, mit dessen
Schriften er in jahrzehntelangerÜbungvertrautwar,wiewohlwenige esnoch
heute von sich sagen dürfen.«31 Als besonders bedeutend betonte Wenger
Wlassaks Forschung zur Litiskontestation.Wlassak verwarf Friedrich Ludwig
Kellers Thesen mit einem die »Prozeßgeschichte umwälzende[n] Einspruch
[…], der den Prätor als Prozeßbegründer entthront und den den Prozeß be-
gründenden Akt der Litiskontestation den Prozeßparteien zuschreibt.«32Die
ThesenWlassaks stießen zunächst aufWiderstand–Wenger erwähnte »litera-
rische Debatten, anwelchen auchMommsen gegenWlassak Stellung nimmt,
freilich,wasdiesenbesonders erbittert, ohne ihnmitNamenzunennen.«33Zu
der Kritik in der scientific community gesellte sich die Abweisung durch die
Publikationsmedien – so schienWlassak zwischen 1888 und 1904 nicht als
Mitarbeiter der Zeitschrift für Rechtsgeschichte auf, die seine Schriften igno-
rierte. Erst nach der Redaktionsübernahme durch Ludwig Mitteis konnte
Wlassak inderZeitschrift fürRechtsgeschichtewiederpublizieren.34
Zuden sonstigenForschungsgebietenWlassaks zählte die juristischePapy-
rusforschung.Zuletzt arbeitete eram»ErbrechtderälterenZeit verbundenmit
demGedankenüberdieFragederaltrömischenFamiliengemeinschaftunddes
Familieneigentums«.35LediglichwährendseinerStraßburger Jahrebeschäftigte
sichWlassak intensivermit demmodernenRecht undhielt in derWiener Ju-
ristischen Gesellschaft einen Vortrag über »Das Rechtsgeschäft und das Ver-
hältnis desWillens zur Erklärung nach demDeutschen Bürgerlichen Gesetz-
buch«.36Wlassakkonzentrierte sich inderLehreaufdieobligatanzubietenden
Lehrveranstaltungen, im Zeitraum ab Wintersemester 1918/1919 bot er im
28 Wenger,Nachruf aufWlassak270.
29 Ebd.
30 Ebd.271.
31 Ebd.272.
32 Ebd.274.
33 Ebd.276.
34 Ebd.
35 Ebd.280.
36 Ebd.267 f.
RömischesRecht 267
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik