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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Anciennität folgend auf ihn hätte fallenmüssen, wurde Jörs übersprungen – vermutlichausRücksichtaufseineschwacheGesundheit.SeitFebruar1919war Jörs korrespondierendesMitglied derAkademie derWissenschaften inWien, 1923wurdeer aufVorschlagWlassaks zumwirklichenMitgliedgewählt.42 InderLehrebotJörsvorallemdieHauptvorlesungensowohlzurEinführung in das heutige Privatrecht auf römischer Grundlage, als auch die Römische Rechtsgeschichte an. Daneben hielt er als Verfechter der Pflichtübungen ro- manistische Übungen und Seminare ab. In den Seminaren legte er den Schwerpunkt auf die römische und griechische Rechtskunde, er bot diese re- gelmäßigmitSchönbaueran. Zu seinen Hauptwerken gehört die prosopographische Arbeit »Römische Rechtswissenschaft zur Zeit der Republik« aus 1888.Weiters verfasste Jörs 55 Artikel für die Realenzyklopädie von Pauly/Wissowa – als »wertvollste« be- zeichneteWlassakdieArtikelzuUlpianundzudenDigestenwerken.43Ebenfalls in einem enzyklopädischenWerk erschien Jörs’ Abriss zu den Quellen, dem SystemundderGeschichtedesrömischenRechts.44Auf120Seitenverstanderes, dasWesentlichezusammenzufassen–alsVorzügedieserSchriftnenntWlassak: »so ist nebenderTreffsicherheit inderAuswahldesWesentlichendieKlarheit, die Schärfe und Gedrängtheit des Ausdrucks anzuführen. Wenn Felix Dahn einemgelehrtenSchriftstellerhohesLobspendenwollte,sopflegteerscherzend zusagen:derMannschreibtmit Jörsin.«451925/26erschiendieserAbrissnach einerÜberarbeitung in der Rechtsenzyklopädie von Kohlrausch-Kaskel, den Druck desManuskripts hat Jörs nicht mehr erlebt – dasWerk wurde in den folgenden JahrenvonWenger undWolfgangKunkel bearbeitet undherausge- geben. Einen Schwerpunkt seiner Forschungsarbeit stellte auch das römische Eherechtdar,mitdessenEntwicklunger sichbereits inseinerDissertationund Habilitationbeschäftigte–dieseSchriften legtenauchdieGrundlagefürseinen Festschriftsbeitrag für Theodor Mommsen 1894.46 In seinerWiener Zeit be- schäftigte sich Jörs verstärkt mit Papyrologie, hat er doch lautWlassak »die Verpflichtung papyrologische Übungen abzuhalten« übernommen.47 Seine Forschungenverwertete Jörs in einigenAufsätzen, die er inderZeitschrift der Savigny-Stiftung fürRechtsgeschichtepublizierte.48 Paul JörswarseitMärz1889mitEllyBackhausverheiratet.Dergemeinsame 42 AÖAW,Wahlen1919–1936, 1923. 43 Wlassak,Nachruf aufPaul Jörs 250. 44 Jörs,Das römischeRecht. 45 Wlassak,Nachruf aufPaul Jörs 253. 46 Jörs,DieEhegesetzedesAugustus. 47 Wlassak,Nachruf aufPaul Jörs 253. 48 Jörs,Dglos_ysirund 1jlaqt}qgsir; Jörs, ErzrichterundChrematisten. RömischesRecht 269
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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