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führen kein erträumtesDasein über denWolken.‹Wöss war der vollblütigste
Jurist, demichbegegnetbin.«65–soschriebUllmann1977.
Woess wissenschaftliches Wirken konzentrierte sich auf rechtshistorische
Studien. NebenWerken zum römischen Erbrecht und zum römischen Pro-
zessrecht66verfassteWoessArbeitenzurPapyrologie,dieihrenSchwerpunktauf
den Gebieten des Asylrechts und des Urkundenwesens hatten. Sowohl seine
Studie »Das Asylwesen Aegyptens in der Ptolemäerzeit und die spätere Ent-
wicklung«67 aus 1923 als auch seinWerk »Untersuchungen über dasUrkund-
enwesen und den Publizitätsschutz im römischen Aegypten«68 aus 1924 er-
freutensichgroßenInteressens.WoessbeschränktesichinseinenWerkennicht
aufdie»DarlegungderRechtsquelleund ihre formale Interpretation«, sondern
untersuchte auchderenWirkungund erstellte dadurch auch »rechtspolitische
und kulturhistorische Studien«.69 Seine Arbeitsmethode beschrieb Brassloff
folgendermaßen: »Mit scharfemkritischemBlick ausgestattet, hat er sich von
allenwillkürlichenÄnderungendesDigestentextesundder(beieinigenneueren
Forschern so beliebten)wilden Jagd nach Interpolationen ferngehalten, dabei
allerdingsnicht immerdenvollenBeifall desWortführers eines radikalenKri-
tizismusgefunden.«70DasvonihmangekündigteHauptwerk,das»nichtnurdas
römische undgriechische, sondern auchdas kirchliche,mittelalterliche sowie
das gegenwärtige Recht« untersuchen sollte, konnte er nach zwanzigjähriger
Vorbereitung nicht mehr fertigstellen.71 Neben seinen romanistischen For-
schungenbeschäftigtenWoessauchtagesaktuelleThemen, soverfasste er1919
ein Gutachten zur Frage der Dispensehen.72 1932 publizierte er einWerk zur
FragederGoldklausel,diealsWertsicherungsklausel inVerträgeaufgenommen
wurde.73»DerGläubigerbedingtsichzwarZahlunginSchillingenoderMarkaus
[und nicht, was eine andereWertsicherungsmöglichkeit wäre, in Dollar oder
Pfund], aber nicht in Schillingen oder Mark schlechtweg, sondern in Gold-
schillingenoderGoldmark.DieFassungist imeinzelnenrechtverschieden, fast
jedesInstitutverwendetseineigenesSchema,dochkommenalledieseSchemata
darinüberein, daß sie demGoldschilling, derGoldmark die gesetzlicheWäh-
rungsrelationzugrundelegen:derSchuldnerverpflichtetsich,denSchuldbetrag
65 Ullmann, Selbstdarstellung273 f.
66 Besonders die Abhandlung »Die prätorischen Stipulationen und der römische Rechts-
schutz«,worinerdieStipulationstheorievonMitteisverwirft.Vgl.Schönbauer,Friedrichv.
Woess241.
67 Woess,AsylwesenAegyptens.
68 Woess,Untersuchungen.
69 Schönbauer, Friedrichv.Woess238.
70 Brassloff,NachrufFriedrichWoeß176.
71 Schönbauer, Friedrichv.Woess237.
72 Vgl.dazu378–380.
73 Woess,Goldklausel.
RömischesRecht 273
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik