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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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führen kein erträumtesDasein über denWolken.‹Wöss war der vollblütigste Jurist, demichbegegnetbin.«65–soschriebUllmann1977. Woess wissenschaftliches Wirken konzentrierte sich auf rechtshistorische Studien. NebenWerken zum römischen Erbrecht und zum römischen Pro- zessrecht66verfassteWoessArbeitenzurPapyrologie,dieihrenSchwerpunktauf den Gebieten des Asylrechts und des Urkundenwesens hatten. Sowohl seine Studie »Das Asylwesen Aegyptens in der Ptolemäerzeit und die spätere Ent- wicklung«67 aus 1923 als auch seinWerk »Untersuchungen über dasUrkund- enwesen und den Publizitätsschutz im römischen Aegypten«68 aus 1924 er- freutensichgroßenInteressens.WoessbeschränktesichinseinenWerkennicht aufdie»DarlegungderRechtsquelleund ihre formale Interpretation«, sondern untersuchte auchderenWirkungund erstellte dadurch auch »rechtspolitische und kulturhistorische Studien«.69 Seine Arbeitsmethode beschrieb Brassloff folgendermaßen: »Mit scharfemkritischemBlick ausgestattet, hat er sich von allenwillkürlichenÄnderungendesDigestentextesundder(beieinigenneueren Forschern so beliebten)wilden Jagd nach Interpolationen ferngehalten, dabei allerdingsnicht immerdenvollenBeifall desWortführers eines radikalenKri- tizismusgefunden.«70DasvonihmangekündigteHauptwerk,das»nichtnurdas römische undgriechische, sondern auchdas kirchliche,mittelalterliche sowie das gegenwärtige Recht« untersuchen sollte, konnte er nach zwanzigjähriger Vorbereitung nicht mehr fertigstellen.71 Neben seinen romanistischen For- schungenbeschäftigtenWoessauchtagesaktuelleThemen, soverfasste er1919 ein Gutachten zur Frage der Dispensehen.72 1932 publizierte er einWerk zur FragederGoldklausel,diealsWertsicherungsklausel inVerträgeaufgenommen wurde.73»DerGläubigerbedingtsichzwarZahlunginSchillingenoderMarkaus [und nicht, was eine andereWertsicherungsmöglichkeit wäre, in Dollar oder Pfund], aber nicht in Schillingen oder Mark schlechtweg, sondern in Gold- schillingenoderGoldmark.DieFassungist imeinzelnenrechtverschieden, fast jedesInstitutverwendetseineigenesSchema,dochkommenalledieseSchemata darinüberein, daß sie demGoldschilling, derGoldmark die gesetzlicheWäh- rungsrelationzugrundelegen:derSchuldnerverpflichtetsich,denSchuldbetrag 65 Ullmann, Selbstdarstellung273 f. 66 Besonders die Abhandlung »Die prätorischen Stipulationen und der römische Rechts- schutz«,worinerdieStipulationstheorievonMitteisverwirft.Vgl.Schönbauer,Friedrichv. Woess241. 67 Woess,AsylwesenAegyptens. 68 Woess,Untersuchungen. 69 Schönbauer, Friedrichv.Woess238. 70 Brassloff,NachrufFriedrichWoeß176. 71 Schönbauer, Friedrichv.Woess237. 72 Vgl.dazu378–380. 73 Woess,Goldklausel. RömischesRecht 273
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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