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Habilitationsschrift verfasste Wenger zum römischen Zivilprozessrecht. 1925
erschien sein Lehrbuch »Institutionen des römischen Zivilprozeßrechts«, das
ins ItalienischeundEnglischeübersetztwurde. In seinenSchriften zumrömi-
schenZivilprozessentfernteersichvielfachvonWlassaksThesen,inseiner1926
erschienenen Abhandlung »Prätor und Formel« musste er »über wichtige
PunktemitdemWienerAltmeister [Anm.Wlassak]polemisieren«.87
Wengerbeschäftigte sichbereits vonBeginn seinerwissenschaftlichenKar-
riere anmit der Papyrusforschung: So hielt er Anfang 1902 einenVortrag im
Grazer Juristenverein zu »PapyrusforschungundRechtswissenschaft«. Die im
Laufe seinesLebensunzähligendazuveröffentlichtenSchriftendokumentieren
seine intensivenForschungenaufdiesemGebiet:ErwähntseiendieEditionder
byzantinischen Papyri (gemeinsammit August Heisenberg),88 oder auch die
Gründung und Herausgabe der »Münchener Beiträge zur Papyrusforschung
undantikenRechtsgeschichte«. InseinerAntrittsvorlesung inWien1904unter
demTitel »RömischeundantikeRechtsgeschichte«vertrat erdieAnsicht, dass
das römische Recht nicht isoliert von den Entwicklungen in den antiken
Nachbarstaaten untersucht werden dürfe. Er postulierte für eine umfassende
Forschung zur antiken Rechtsgeschichtemit der Berücksichtigung von bspw.
ägyptischen und ptolemäischen Urkunden. Seine Forderung »das römische
Recht hinauszuheben über die Schranken, die es räumlich und zeitlich um-
schlossen«,89 stießenauf eingewaltiges, teils sehrkritischesEcho.90Sein letztes
großesWerk,«Die Quellen des römischen Rechts« erschien 1953 und gibt in
umfassenderWeise – allein der Umfang von knapp 1000 Seiten lässt darauf
schließen–»überdieGrundfragenderRechtsgeschichteder altenVölkerAuf-
schlußundunterrichtetüber die Erkenntnisquellen dieser Rechte«,91 es bleibt
somit ganz im Sinne seiner »antiken Rechtsgeschichte«. Kaser sah in diesem
Werk die »wissenschaftliche Persönlichkeit«Wengers gespiegelt: »die histori-
sche Schau, die das Recht als Phänomen derGesamtkultur beurteilt, der uni-
versalgeschichtlicheWeitblick, die erstaunliche Fülle desWissens und ein bis
zumäußerstengetriebenesStrebennachGenauigkeitundVollständigkeit.«92
Wenger war wohl einer der international renommiertestenWiener Hoch-
schullehrer. Von seinen verschiedenen Auszeichnungen seien hier die sechs
Ehrendoktorate (München, Graz, Harvard, Athen und Wien) und die Mit-
gliedschaftenanverschiedeneneuropäischenAkademienderWissenschaftenzu
erwähnen: Sowareru.a. korrespondierendesMitgliedderAkademiederWis-
87 Kreller,NachrufWenger328.
88 Heisenberg/Wenger, ByzantinischePapyri.
89 Wenger,RömischeundantikeRechtsgeschichte31.
90 Kreller,NachrufWenger324;Kaser, LeopoldWenger†XXIf.
91 Kreller, LeopoldWenger41.
92 Kaser, LeopoldWenger†XXVI. Die
rechtshistorischenFächer276
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik