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Schwinds»außerordentlicheWertschätzungimKreisederFachgenossenund
beimUnterrichtsministerium ist dadurch zu erklären, daß er in erster Linie
Dogmatiker des Deutschen Privatrechts war, wie ihn damals die Stunde for-
derte«.214Mit 1. Jänner 1900 trat das deutsche BGB inKraft, eine umfassende
Reformauchdes österreichischenZivilrechtswar inVorbereitung.Dass diese
mit den 1914–1916 erfolgten Teilnovellen zum ABGB noch nicht als abge-
schlossen erschien, sondern eine Neukodifikation des Zivilrechts erwartet
wurde, wird deutlich, wenn Schwind in seinem 1919/21 in zwei Lieferungen
erschienenenLehrbuchdes»DeutschenPrivatrechts«215das»inÖsterreichnoch
geltende Recht« stärker berücksichtigen sollte, als dies in anderen, vergleich-
barenDarstellungen, wie etwa vonOtto v. Gierke oder RudolfHübner erfolgt
war.216 So stand Schwindmit seinemLehrbuch an einemWendepunkt in der
Entwicklung des Faches: Noch lebte die Hoffnung auf eine Reformdes Zivil-
rechtes im deutschrechtlichen Sinne; es vermischten sich in seinen Arbeiten
daher auch immer wieder rechtshistorische mit rechtsdogmatischen For-
schungenundrechtspolitischenÜberlegungen.217
Das Lehrbuch »hätte ein Willkommensgruß werden sollen, den ich den
siegreichheimkehrendenStudierendenbietenwollte.SiesollenihnnuninErnst
undTrauerempfangen,wenntrotzallerSiege,diesieerfochten,trotzdemsieihr
BestesdemVaterlandegegeben,dasSchicksalgegenübereinemhundertfältigen
Verrate und derÜbermacht unserer inneren und äußeren Feinde ihnen die
Siegespalme schließlich entwunden hat.« Schwind war es wichtig, »unseren
Studierenden, die im Felde so viel ihrer kostbaren, goldenen Jugendzeit dem
Vaterlandegeweiht«hatten,einBuchzuübergeben,dass ihnengerade»ineiner
Zeit sogewaltigerUmwälzungen« eineHilfe für ihr Studiumsein sollte; in sei-
nemmit12.November1918(!)datiertenVorwortäußerteersichsorgenvollzur
herannahendenZukunft:»WerdendiepolitischenWandlungen,diewirerleben,
wird der Zusammenbruch der ganzen alten Staats- undGesellschaftsordnung
dasgrausameEndeseineinergewaltigenKulturperiodedeutschenGeistes,oder
symbolisiert die rote Fahne, die jetztüberall zurHerrschaft kommt, dieMor-
genröteeinerneuen,besserenoderdochwenigstensguten,auchfürunsÄlteren
wieder erträglichen, kommenden Zeit?«218 – Ausgerechnet in dieser Zeit, im
akademischen Studienjahr 1919/20, fungierte Schwind als Rektor derWiener
214 Ebd.93.
215 Schwind, Privatrecht IX.
216 Gierke,DeutschesPrivatrecht;Hübner, Privatrecht.
217 Schwind, Realcredit; ders., Kauf bricht Miete; ders., Schuld und Haftung; ders.,
Sachhaftung;ua.
218 Schwind, PrivatrechtVII–XII.
DeutschesRechtundÖsterreichischeReichsgeschichte 297
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik