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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Schwinds»außerordentlicheWertschätzungimKreisederFachgenossenund beimUnterrichtsministerium ist dadurch zu erklären, daß er in erster Linie Dogmatiker des Deutschen Privatrechts war, wie ihn damals die Stunde for- derte«.214Mit 1. Jänner 1900 trat das deutsche BGB inKraft, eine umfassende Reformauchdes österreichischenZivilrechtswar inVorbereitung.Dass diese mit den 1914–1916 erfolgten Teilnovellen zum ABGB noch nicht als abge- schlossen erschien, sondern eine Neukodifikation des Zivilrechts erwartet wurde, wird deutlich, wenn Schwind in seinem 1919/21 in zwei Lieferungen erschienenenLehrbuchdes»DeutschenPrivatrechts«215das»inÖsterreichnoch geltende Recht« stärker berücksichtigen sollte, als dies in anderen, vergleich- barenDarstellungen, wie etwa vonOtto v. Gierke oder RudolfHübner erfolgt war.216 So stand Schwindmit seinemLehrbuch an einemWendepunkt in der Entwicklung des Faches: Noch lebte die Hoffnung auf eine Reformdes Zivil- rechtes im deutschrechtlichen Sinne; es vermischten sich in seinen Arbeiten daher auch immer wieder rechtshistorische mit rechtsdogmatischen For- schungenundrechtspolitischenÜberlegungen.217 Das Lehrbuch »hätte ein Willkommensgruß werden sollen, den ich den siegreichheimkehrendenStudierendenbietenwollte.SiesollenihnnuninErnst undTrauerempfangen,wenntrotzallerSiege,diesieerfochten,trotzdemsieihr BestesdemVaterlandegegeben,dasSchicksalgegenübereinemhundertfältigen Verrate und derÜbermacht unserer inneren und äußeren Feinde ihnen die Siegespalme schließlich entwunden hat.« Schwind war es wichtig, »unseren Studierenden, die im Felde so viel ihrer kostbaren, goldenen Jugendzeit dem Vaterlandegeweiht«hatten,einBuchzuübergeben,dass ihnengerade»ineiner Zeit sogewaltigerUmwälzungen« eineHilfe für ihr Studiumsein sollte; in sei- nemmit12.November1918(!)datiertenVorwortäußerteersichsorgenvollzur herannahendenZukunft:»WerdendiepolitischenWandlungen,diewirerleben, wird der Zusammenbruch der ganzen alten Staats- undGesellschaftsordnung dasgrausameEndeseineinergewaltigenKulturperiodedeutschenGeistes,oder symbolisiert die rote Fahne, die jetztüberall zurHerrschaft kommt, dieMor- genröteeinerneuen,besserenoderdochwenigstensguten,auchfürunsÄlteren wieder erträglichen, kommenden Zeit?«218 – Ausgerechnet in dieser Zeit, im akademischen Studienjahr 1919/20, fungierte Schwind als Rektor derWiener 214 Ebd.93. 215 Schwind, Privatrecht IX. 216 Gierke,DeutschesPrivatrecht;Hübner, Privatrecht. 217 Schwind, Realcredit; ders., Kauf bricht Miete; ders., Schuld und Haftung; ders., Sachhaftung;ua. 218 Schwind, PrivatrechtVII–XII. DeutschesRechtundÖsterreichischeReichsgeschichte 297
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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