Page - 311 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Image of the Page - 311 -
Text of the Page - 311 -
sowohl germanistische als auch kanonistische Rechtsgeschichte sowie auch
geltendes österreichisches Verfassungsrecht und geltendes österreichisches
Privatrecht. AlsHauptarbeit kanndas umfangreicheWerk »Nationalstaat und
Nationalitätenrecht im deutschen Mittelalter« angesehen werden, an dem er
Jahrzehnte lang arbeitete, jedoch nur den ersten Band vollendete.306 Gerade
diesesWerkzeigtjedoch,wieengwissenschaftlicheArbeitundWeltanschauung
miteinander verbunden waren, lautete doch seine Kernaussage, dass »das
deutscheVolk[…]dasgefühlsbetonteBewußtseindeutscherEigenart«hatte,307
undwurdeauchdementsprechend inderForschungkritisiert.308
g) HeinrichMitteis
Nach der EmeritierungVoltelinis 1933 hatte die Fakultät einenVorschlag zur
Nachbesetzungerstellt, beidemprimo locoder inKöln lehrendeHansPlanitz,
secundolocoHeinrichMitteisausHeidelberggenanntwurden.Dochzogensich
dieVerhandlungenmit Planitz fast eineinhalb Jahre hin, und als dasMiniste-
riumimFrühjahr1935beschloss,dieVerhandlungenmitPlanitzzubeenden309
undMitteis zu berufen,310war dies bereits eine hochpolitische Angelegenheit
geworden,da sichderberühmteRechtshistoriker seit derNS-Machtergreifung
inDeutschlandzunehmendzueinem»Problemfall« fürdieneuenMachthaber
entwickelthatte.
HeinrichMitteis,311derSohndesRechtsromanistenLudwigMitteis,war1889
inPraggeborenwordenundhatteaufgrundder akademischenKarriere seines
Vaters aucheinige Jahre seinerKindheit inWien(1895–1899) zugebracht,war
dann aber in Leipzig aufgewachsen, wo er 1913 mit einer Dissertation zum
mittelalterlichenKaufrecht summacumlaudepromoviertwordenwar.312Nach
seinemMilitärdienst während des 1.Weltkrieges habilitierte er sich 1919 in
HalleundwardannaucheinekurzeZeit inKölntätig,bevorerab1924 fastzehn
Jahre an der Universität Heidelberg wirkte. Hier etablierte er die »Rechtsme-
306 Hugelmann,Stämme,NationundNationalstaat.EinvonSchönbauer,Hugelmann,noch
angekündigter, zweiter Band, der postumvonWilhelmWegener herausgegebenwerden
sollte, ist offenbarniemals erschienen.
307 Hugelmann, Stämme,NationundNationalstaat 253.
308 So insbesonderedurchZöllner, inMIÖGCXIV,329 f.
309 Erst 1941 kam es dann doch zur Berufung Planitz’, der hier bis 1954 lehrte; vgl. Ole-
chowski,Rechtsgermanistik99.
310 Referentenentwurf zu BMUE Z 7256/1935, in:ÖStA AVA, Unterricht Allg., Univ.Wien,
Karton608,DeutschesRecht.
311 26. 11. 1889–23.7. 1952. Vgl. Erler, Mitteis; Brun, Mitteis; Nikolaus Grass, Mitteis,
Heinrich, in:NDBXVII (Berlin 1994) 577–579; ThomasOlechowski,MitteisHeinrich,
in:ÖBL-online [http://www.biographien.ac.at.oebl/oebl_M/Mitteis_Heinrich_1889_1952.
xml–abgerufen18.12. 2013].
312 Mitteis, RechtsfolgendesLeistungsverzugs.
DeutschesRechtundÖsterreichischeReichsgeschichte 311
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik