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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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sowohl germanistische als auch kanonistische Rechtsgeschichte sowie auch geltendes österreichisches Verfassungsrecht und geltendes österreichisches Privatrecht. AlsHauptarbeit kanndas umfangreicheWerk »Nationalstaat und Nationalitätenrecht im deutschen Mittelalter« angesehen werden, an dem er Jahrzehnte lang arbeitete, jedoch nur den ersten Band vollendete.306 Gerade diesesWerkzeigtjedoch,wieengwissenschaftlicheArbeitundWeltanschauung miteinander verbunden waren, lautete doch seine Kernaussage, dass »das deutscheVolk[…]dasgefühlsbetonteBewußtseindeutscherEigenart«hatte,307 undwurdeauchdementsprechend inderForschungkritisiert.308 g) HeinrichMitteis Nach der EmeritierungVoltelinis 1933 hatte die Fakultät einenVorschlag zur Nachbesetzungerstellt, beidemprimo locoder inKöln lehrendeHansPlanitz, secundolocoHeinrichMitteisausHeidelberggenanntwurden.Dochzogensich dieVerhandlungenmit Planitz fast eineinhalb Jahre hin, und als dasMiniste- riumimFrühjahr1935beschloss,dieVerhandlungenmitPlanitzzubeenden309 undMitteis zu berufen,310war dies bereits eine hochpolitische Angelegenheit geworden,da sichderberühmteRechtshistoriker seit derNS-Machtergreifung inDeutschlandzunehmendzueinem»Problemfall« fürdieneuenMachthaber entwickelthatte. HeinrichMitteis,311derSohndesRechtsromanistenLudwigMitteis,war1889 inPraggeborenwordenundhatteaufgrundder akademischenKarriere seines Vaters aucheinige Jahre seinerKindheit inWien(1895–1899) zugebracht,war dann aber in Leipzig aufgewachsen, wo er 1913 mit einer Dissertation zum mittelalterlichenKaufrecht summacumlaudepromoviertwordenwar.312Nach seinemMilitärdienst während des 1.Weltkrieges habilitierte er sich 1919 in HalleundwardannaucheinekurzeZeit inKölntätig,bevorerab1924 fastzehn Jahre an der Universität Heidelberg wirkte. Hier etablierte er die »Rechtsme- 306 Hugelmann,Stämme,NationundNationalstaat.EinvonSchönbauer,Hugelmann,noch angekündigter, zweiter Band, der postumvonWilhelmWegener herausgegebenwerden sollte, ist offenbarniemals erschienen. 307 Hugelmann, Stämme,NationundNationalstaat 253. 308 So insbesonderedurchZöllner, inMIÖGCXIV,329 f. 309 Erst 1941 kam es dann doch zur Berufung Planitz’, der hier bis 1954 lehrte; vgl. Ole- chowski,Rechtsgermanistik99. 310 Referentenentwurf zu BMUE Z 7256/1935, in:ÖStA AVA, Unterricht Allg., Univ.Wien, Karton608,DeutschesRecht. 311 26. 11. 1889–23.7. 1952. Vgl. Erler, Mitteis; Brun, Mitteis; Nikolaus Grass, Mitteis, Heinrich, in:NDBXVII (Berlin 1994) 577–579; ThomasOlechowski,MitteisHeinrich, in:ÖBL-online [http://www.biographien.ac.at.oebl/oebl_M/Mitteis_Heinrich_1889_1952. xml–abgerufen18.12. 2013]. 312 Mitteis, RechtsfolgendesLeistungsverzugs. DeutschesRechtundÖsterreichischeReichsgeschichte 311
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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