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diävistik«, die er als eigenes Forschungsfeld derRechtsgermanistik gegenüber
stellte. Er wollte die Rechtsgeschichte »imFlusse der lebendigen Entwicklung
nicht als Gewesenes, sondern als Gewordenes« darstellen undGründe für die
»Fortbildung des Rechtes« offen legen.313 Im Gegensatz etwa zu Heinrich
Brunner,derdasdogmatischnichtErfassbareals »totesRecht«bezeichnetund
vernachlässigt hatte, interessierte sich Mitteis gerade für diese Materien be-
sonders: Sowandte er sich in seinerHeidelberger Zeit demLehnrecht zuund
veröffentlichte 1933 eineMonographie über »Lehnrecht und Staatsgewalt«;314
vor allem in seiner Wiener Zeit erweiterte er den Forscherblick sowohl in
sachlicheralsauchinräumlicherHinsicht,veröffentlichteeinschmalesBüchlein
zurdeutschenKönigswahl315undarbeiteteanseinemHauptwerk,»DerStaatdes
HohenMittelalters«,316welches1940 inerster,1944 inzweiterAuflageerschien.
EshandeltesichumeinevergleichendeVerfassungsgeschichte,diepraktischdas
gesamteAbendland erfasste. »Sein Leitgedanke [war] dieKontinuität der ger-
manischenVerfassungselemente inallenLändernbiszumAusgangedeshohen
Mittelalters, also bis in die Zeit des Ständestaats hinein.«317 In verschiedenen
Punkten sind seine Ansichten von der nachfolgenden Forschung überholt
worden, so etwa,wenner zurErklärungderVorgängevon1180 (als dieLehen
Heinrichs des Löwen aufgesplittert und neu vergebenwurden, womit Barba-
rossadenpolitischenErfolgdesProzessesgegendenLöwenausderHandgab)
einen rechtlichenLeihezwangannahm.318Bei derFragederdeutschenKönigs-
wahl – einesderbisheute ammeistenumstrittenenThemender rechtsmediä-
vistischen Forschung – erklärteMitteis die Siebenzahl derWählermit gleich-
zeitigemMajoritätsprinzip so, dass dadurch gewährleistetwerde, dass nur ein
Kandidat vier Stimmen auf sich vereinen könne; die Notwendigkeit der Zu-
stimmungvonvierKönigswählern aber ergebe sich aus der ursprünglich ein-
mütigenWahl desKönigs durchdie vier Stämme(Franken, Sachsen,Aleman-
nen,Baiern).319
»AlsGelehrtensohn, schönvonGestalt, freundlich,witzig,beredt,warerein
Freund allerWelt. Er besaßdieHerzen seiner Fachgenossen. Gelehrtenfehden
ging er klug aus demWege. Er spendete nach allen Seiten freundliche Aner-
313 Mitteis,Rechtsgeschichte1.Dieses1949inersterund1952inzweiterAuflageerschienene
Lehrbuch,welches die Summe seiner Forschungen enthielt, wurde nach seinemTodvon
HeinzLieberichfortgeführtundindieserFormzueinemKlassiker,derbis1992insgesamt
19Auflagenerlebte.
314 Mitteis, LehnrechtundStaatsgewalt.
315 Mitteis,Königswahl.
316 Mitteis, Staat.
317 Mitteis, StaatVIII.
318 Ebd.291;Mitteis,Rechtsgeschichte83.Vgl.dazuMitteis,Lieberich,Rechtsgeschichte
126.
319 Mitteis,Königswahl. Die
rechtshistorischenFächer312
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik