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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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diävistik«, die er als eigenes Forschungsfeld derRechtsgermanistik gegenüber stellte. Er wollte die Rechtsgeschichte »imFlusse der lebendigen Entwicklung nicht als Gewesenes, sondern als Gewordenes« darstellen undGründe für die »Fortbildung des Rechtes« offen legen.313 Im Gegensatz etwa zu Heinrich Brunner,derdasdogmatischnichtErfassbareals »totesRecht«bezeichnetund vernachlässigt hatte, interessierte sich Mitteis gerade für diese Materien be- sonders: Sowandte er sich in seinerHeidelberger Zeit demLehnrecht zuund veröffentlichte 1933 eineMonographie über »Lehnrecht und Staatsgewalt«;314 vor allem in seiner Wiener Zeit erweiterte er den Forscherblick sowohl in sachlicheralsauchinräumlicherHinsicht,veröffentlichteeinschmalesBüchlein zurdeutschenKönigswahl315undarbeiteteanseinemHauptwerk,»DerStaatdes HohenMittelalters«,316welches1940 inerster,1944 inzweiterAuflageerschien. EshandeltesichumeinevergleichendeVerfassungsgeschichte,diepraktischdas gesamteAbendland erfasste. »Sein Leitgedanke [war] dieKontinuität der ger- manischenVerfassungselemente inallenLändernbiszumAusgangedeshohen Mittelalters, also bis in die Zeit des Ständestaats hinein.«317 In verschiedenen Punkten sind seine Ansichten von der nachfolgenden Forschung überholt worden, so etwa,wenner zurErklärungderVorgängevon1180 (als dieLehen Heinrichs des Löwen aufgesplittert und neu vergebenwurden, womit Barba- rossadenpolitischenErfolgdesProzessesgegendenLöwenausderHandgab) einen rechtlichenLeihezwangannahm.318Bei derFragederdeutschenKönigs- wahl – einesderbisheute ammeistenumstrittenenThemender rechtsmediä- vistischen Forschung – erklärteMitteis die Siebenzahl derWählermit gleich- zeitigemMajoritätsprinzip so, dass dadurch gewährleistetwerde, dass nur ein Kandidat vier Stimmen auf sich vereinen könne; die Notwendigkeit der Zu- stimmungvonvierKönigswählern aber ergebe sich aus der ursprünglich ein- mütigenWahl desKönigs durchdie vier Stämme(Franken, Sachsen,Aleman- nen,Baiern).319 »AlsGelehrtensohn, schönvonGestalt, freundlich,witzig,beredt,warerein Freund allerWelt. Er besaßdieHerzen seiner Fachgenossen. Gelehrtenfehden ging er klug aus demWege. Er spendete nach allen Seiten freundliche Aner- 313 Mitteis,Rechtsgeschichte1.Dieses1949inersterund1952inzweiterAuflageerschienene Lehrbuch,welches die Summe seiner Forschungen enthielt, wurde nach seinemTodvon HeinzLieberichfortgeführtundindieserFormzueinemKlassiker,derbis1992insgesamt 19Auflagenerlebte. 314 Mitteis, LehnrechtundStaatsgewalt. 315 Mitteis,Königswahl. 316 Mitteis, Staat. 317 Mitteis, StaatVIII. 318 Ebd.291;Mitteis,Rechtsgeschichte83.Vgl.dazuMitteis,Lieberich,Rechtsgeschichte 126. 319 Mitteis,Königswahl. Die rechtshistorischenFächer312
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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