Page - 314 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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schen Behörden keine Schwierigkeiten und bewilligten sogar die kostenlose
Ausreise des Rechtshistorikers trotz der damals geltenden Tausendmarksper-
re.327HeinrichMitteis nahmdieBerufung indie Stadt,mit der erKindheitser-
innerungen verbinden konnte, als eine Art »Rückkehr in dieHeimat und so-
zusagen naturgegeben« auf; »die Kollegen sind entgegenkommend und
freundlich; andenStudentenkannmansogar seinehelleFreudehaben.Da ich
eigentlich zwei Professuren verwalte, die von SchwindundVoltelini, habe ich
allerhandzu tun.«328
InWienveröffentlichteMitteisseinebereitsangesprocheneMonographiezur
deutschenKönigswahl und setzte seineArbeiten am»Staat desHohenMittel-
alters« fort; danebenbefasste er sich insbesondere auchmit demneuenöster-
reichischen Urheberrechtsgesetz,329 zu dem er einen 232 Seiten starken
»Grundriß«330verfassteundam2.Dezember1935–nochvordemInkrafttreten
diesesGesetzes–einenVortraginderWienerJuristischenGesellschafthielt,wo
MitteisdasUrheberrechtsgesetzals»einederbedeutendstengesetzgeberischen
Leistungen,diedasneueÖsterreichbisherhervorgebrachthat«bezeichnete.331
War es eine Spitze gegen die NS-Kulturpolitik, dass Mitteis betonte, dass in
Österreich »Gott sei Dank, Kunst undWissenschaft noch immer eine große
Rolle spielen«,wasdurchdasUrheberrechtgefördertwerdenmüsse?
Für das akademische Jahr 1937/38 zum Dekan der Wiener Rechts- und
Staatswissenschaftlichen Fakultät gewählt, konnteMitteis, wie schon 1933 in
Heidelberg, seineAmtszeitnichtzurGänzeausfüllen:DennschonwenigeTage
nach dem »Anschluß«, am 19.März 1938, wurde er als Dekan abgesetzt und
ErnstSchönbauerzuseinemNachfolgerernannt.DasweitereSchicksalMitteis’
kannals »außergewöhnlich« eingestuftwerden, zumal es so scheint, als obdie
NS-Machthabernichtwussten,wie siemit demunzweifelhaft national gesinn-
ten,aberderNSDAPkritischgegenüberstehendenProfessor verfahrensollten.
MitteiswurdenichtzurVereidigungaufdenFührerzugelassenunddamitander
Fortführung seiner Vorlesungen gehindert, aber ansonsten unterblieb eine
MaßregelungdurchdasNS-Regime.Mitteis protestiertedagegenbeimReichs-
erziehungsministerundhielt fest,dasser»ausreinsachlichenGründenaufden
durchdenAbgangdesProf.VolteliniverwaistenLehrstuhlberufen«wordensei,
und seinWeggangnachÖsterreich ja auchdadurchbegründetwar, dass seine
Familie ausÖsterreich stammt, wie auch er selbst »gebürtigerÖsterreicher«
327 HeinrichMitteis, SchreibenandasBMUvom14.3. 1935, in:ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,
Univ.Wien,Karton612,PersonalaktMitteisHeinrich.
328 SchreibenvonMitteis anHansPlanitzvom13.12. 1935, zit.n.Brun,Mitteis 122.
329 BGBl111/1936.
330 Mitteis,Grundriß.
331 BG9.4. 1936BGBl111/1936; vgl.Mitteis,Grundgedanken.
Die
rechtshistorischenFächer314
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik