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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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schen Behörden keine Schwierigkeiten und bewilligten sogar die kostenlose Ausreise des Rechtshistorikers trotz der damals geltenden Tausendmarksper- re.327HeinrichMitteis nahmdieBerufung indie Stadt,mit der erKindheitser- innerungen verbinden konnte, als eine Art »Rückkehr in dieHeimat und so- zusagen naturgegeben« auf; »die Kollegen sind entgegenkommend und freundlich; andenStudentenkannmansogar seinehelleFreudehaben.Da ich eigentlich zwei Professuren verwalte, die von SchwindundVoltelini, habe ich allerhandzu tun.«328 InWienveröffentlichteMitteisseinebereitsangesprocheneMonographiezur deutschenKönigswahl und setzte seineArbeiten am»Staat desHohenMittel- alters« fort; danebenbefasste er sich insbesondere auchmit demneuenöster- reichischen Urheberrechtsgesetz,329 zu dem er einen 232 Seiten starken »Grundriß«330verfassteundam2.Dezember1935–nochvordemInkrafttreten diesesGesetzes–einenVortraginderWienerJuristischenGesellschafthielt,wo MitteisdasUrheberrechtsgesetzals»einederbedeutendstengesetzgeberischen Leistungen,diedasneueÖsterreichbisherhervorgebrachthat«bezeichnete.331 War es eine Spitze gegen die NS-Kulturpolitik, dass Mitteis betonte, dass in Österreich »Gott sei Dank, Kunst undWissenschaft noch immer eine große Rolle spielen«,wasdurchdasUrheberrechtgefördertwerdenmüsse? Für das akademische Jahr 1937/38 zum Dekan der Wiener Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät gewählt, konnteMitteis, wie schon 1933 in Heidelberg, seineAmtszeitnichtzurGänzeausfüllen:DennschonwenigeTage nach dem »Anschluß«, am 19.März 1938, wurde er als Dekan abgesetzt und ErnstSchönbauerzuseinemNachfolgerernannt.DasweitereSchicksalMitteis’ kannals »außergewöhnlich« eingestuftwerden, zumal es so scheint, als obdie NS-Machthabernichtwussten,wie siemit demunzweifelhaft national gesinn- ten,aberderNSDAPkritischgegenüberstehendenProfessor verfahrensollten. MitteiswurdenichtzurVereidigungaufdenFührerzugelassenunddamitander Fortführung seiner Vorlesungen gehindert, aber ansonsten unterblieb eine MaßregelungdurchdasNS-Regime.Mitteis protestiertedagegenbeimReichs- erziehungsministerundhielt fest,dasser»ausreinsachlichenGründenaufden durchdenAbgangdesProf.VolteliniverwaistenLehrstuhlberufen«wordensei, und seinWeggangnachÖsterreich ja auchdadurchbegründetwar, dass seine Familie ausÖsterreich stammt, wie auch er selbst »gebürtigerÖsterreicher« 327 HeinrichMitteis, SchreibenandasBMUvom14.3. 1935, in:ÖStAAVA,UnterrichtAllg., Univ.Wien,Karton612,PersonalaktMitteisHeinrich. 328 SchreibenvonMitteis anHansPlanitzvom13.12. 1935, zit.n.Brun,Mitteis 122. 329 BGBl111/1936. 330 Mitteis,Grundriß. 331 BG9.4. 1936BGBl111/1936; vgl.Mitteis,Grundgedanken. Die rechtshistorischenFächer314
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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