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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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auch als Forscher als den geeignetenNachfolger fürHofmann. EndeMärz 1897 wurdeScheymitWirkungvom1.Oktober 1897 zumOrdinarius desösterreichi- schen Zivilrechtes an der Universität Wien ernannt. Schey blieb bis zu seiner Emeritierung192423alsOrdinariusinWien,bis1933lehrteernochgelegentlichals Honorarprofessor. In den Studienjahren 1900/01 und 1910/11war er Dekan der WienerRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät –unklar ist,warumer, ob- wohldieWahldesDekans inderRegelderAncienntiät folgte, bis zu seinerEme- ritierung 1924 keinweiteresMalDekanwurde. Von 1907 bis 1910 saß Schey im AkademischenSenatderUniversitätWienalsSenator. In der Lehre hielt Schey als Ordinarius in Wien24 die achtzehnstündige Hauptvorlesung»AllgemeinesbürgerlichesRecht«,diesichüberzweiSemester erstreckte. Zusätzlich bot er jedes zweite Semester einstündige »Übungen aus dem bürgerlichen Recht im Seminar« an, die er 1923 durch zweistündige Pflichtübungen ersetzte. Als Lehrer wurde Schey unterschiedlichwahrgenom- men: So schreibtGustavWalkerüber Schey zudessen80.Geburtstag: »Durch volle25 JahrehatScheyanderWienerUniversität alsLehrergewirkt.Tausende von Juristen sind durch seine Schule gegangen; Tausende von Juristen hat er einen Weg geführt, gleich weit entfernt von Buchstabenkram und Paragra- phenjurisprudenzwievonMißachtungdesGesetzesundzügelloserFreiheit.«25 Nicht allzu positiv schilderte dagegen Robert Bartsch Schey in seiner Selbst- darstellung als »Skeptiker, der mit seinen Zweifeln an allem, was man vor- brachte, jungeLeutemehrentmutigte als führte.«26 Schey war »aus der österreichischen romanistischen Schule hervorgegan- gen«.27JosephUngerwarnichtnurseinLehrer,sondernwurdeauch,nachdemer dieHalbschwesterScheys,Emma(verwitweteBaroninWorms)geheiratethatte, dessen Schwager. Scheys erste Arbeiten folgten noch ganz der vonUnger ge- prägten österreichischen Pandektenwissenschaft.28 In seinem Nachruf be- schreibt GustavWalker dieWeiterentwicklung von Scheys Arbeitsweise: »Die unschätzbareBedeutungdes römischenRechtes fürdas juristischeDenkenhat Scheyklarerkannt;dieromanistischeSchulewar ihmkeineFessel; siewar ihm Hilfe für die Schärfe und Genauigkeit seiner Abgrenzungen und Unterschei- 23 Bergernennt1925alsJahrseinerEmeritierung(ElisabethBerger,Schey,JosefFreiherrvon, in: NDB XXII (Berlin 2005) 719), Wesener hingegen 1924 (Wesener,Österreichisches Privatrecht 53). Da Schey bereits in derÜbersicht der akademischen Behörden für das Studienjahr 1924/25 als Emeritus aufscheint ist Wesener zu folgen. Vgl.Übersicht der akademischenBehörden fürdasStudienjahr1924/25, 6. 24 ZuseinerLehrtätigkeit inGraz sieheEbert,Rechtsgeschichte268–270. 25 Walker, Josef Scheyzum80.Geburtstag. 26 Bartsch, Selbstdarstellung23 f. 27 Walker, JosefFreiherr vonSchey360. 28 SoWesener,RömischesRechtundNaturrecht68. Die judiziellenFächer348
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938