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auch als Forscher als den geeignetenNachfolger fürHofmann. EndeMärz 1897
wurdeScheymitWirkungvom1.Oktober 1897 zumOrdinarius desösterreichi-
schen Zivilrechtes an der Universität Wien ernannt. Schey blieb bis zu seiner
Emeritierung192423alsOrdinariusinWien,bis1933lehrteernochgelegentlichals
Honorarprofessor. In den Studienjahren 1900/01 und 1910/11war er Dekan der
WienerRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultät –unklar ist,warumer, ob-
wohldieWahldesDekans inderRegelderAncienntiät folgte, bis zu seinerEme-
ritierung 1924 keinweiteresMalDekanwurde. Von 1907 bis 1910 saß Schey im
AkademischenSenatderUniversitätWienalsSenator.
In der Lehre hielt Schey als Ordinarius in Wien24 die achtzehnstündige
Hauptvorlesung»AllgemeinesbürgerlichesRecht«,diesichüberzweiSemester
erstreckte. Zusätzlich bot er jedes zweite Semester einstündige »Übungen aus
dem bürgerlichen Recht im Seminar« an, die er 1923 durch zweistündige
Pflichtübungen ersetzte. Als Lehrer wurde Schey unterschiedlichwahrgenom-
men: So schreibtGustavWalkerüber Schey zudessen80.Geburtstag: »Durch
volle25 JahrehatScheyanderWienerUniversität alsLehrergewirkt.Tausende
von Juristen sind durch seine Schule gegangen; Tausende von Juristen hat er
einen Weg geführt, gleich weit entfernt von Buchstabenkram und Paragra-
phenjurisprudenzwievonMißachtungdesGesetzesundzügelloserFreiheit.«25
Nicht allzu positiv schilderte dagegen Robert Bartsch Schey in seiner Selbst-
darstellung als »Skeptiker, der mit seinen Zweifeln an allem, was man vor-
brachte, jungeLeutemehrentmutigte als führte.«26
Schey war »aus der österreichischen romanistischen Schule hervorgegan-
gen«.27JosephUngerwarnichtnurseinLehrer,sondernwurdeauch,nachdemer
dieHalbschwesterScheys,Emma(verwitweteBaroninWorms)geheiratethatte,
dessen Schwager. Scheys erste Arbeiten folgten noch ganz der vonUnger ge-
prägten österreichischen Pandektenwissenschaft.28 In seinem Nachruf be-
schreibt GustavWalker dieWeiterentwicklung von Scheys Arbeitsweise: »Die
unschätzbareBedeutungdes römischenRechtes fürdas juristischeDenkenhat
Scheyklarerkannt;dieromanistischeSchulewar ihmkeineFessel; siewar ihm
Hilfe für die Schärfe und Genauigkeit seiner Abgrenzungen und Unterschei-
23 Bergernennt1925alsJahrseinerEmeritierung(ElisabethBerger,Schey,JosefFreiherrvon,
in: NDB XXII (Berlin 2005) 719), Wesener hingegen 1924 (Wesener,Österreichisches
Privatrecht 53). Da Schey bereits in derÜbersicht der akademischen Behörden für das
Studienjahr 1924/25 als Emeritus aufscheint ist Wesener zu folgen. Vgl.Übersicht der
akademischenBehörden fürdasStudienjahr1924/25, 6.
24 ZuseinerLehrtätigkeit inGraz sieheEbert,Rechtsgeschichte268–270.
25 Walker, Josef Scheyzum80.Geburtstag.
26 Bartsch, Selbstdarstellung23 f.
27 Walker, JosefFreiherr vonSchey360.
28 SoWesener,RömischesRechtundNaturrecht68. Die
judiziellenFächer348
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik