Page - 352 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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»insbesondereüberdasgemeineRechtdes18. Jh.,dasdieGrundlageunseresb.
G.B.bildetundindemsicheineReihevonmodernenIdeenfindet,welchedurch
die Thätigkeit der historischen Schule in Vergessenheit gerieten und welche
daher vonderheutigenTheorienichtgenügendbeachtetwerden«.50
Zu Beginn des Jahres 1901 wurdeWellspacher die Lehrbefugnis verliehen.
BereitszweiJahrespäterwurdeeralsExtraordinariusnachCzernowitzberufen,
woerbisAnfang1905nebenKarlAdler insbesondereösterreichischesFamili-
enrecht lehrte.Als imSommer 1904ErnstDemelius, derOrdinarius für Zivil-
recht in Innsbruck, tödlichverunglückte,wurdeWellspacher–nacheinemvon
Antisemitismusnicht freienBerufungsverfahren51– zunächst als Extraordina-
riusberufen,nachderPublikationseinesHauptwerkes»DasVertrauenaufäu-
ßere Tatbestände« wurde er imMärz 1907 zumOrdinarius in Innsbruck be-
fördert. Noch imgleichen Jahr ereilte ihn einRuf an dieUniversitätWien als
Nachfolger des 1905 emeritierten Leopold Pfaff.52NebenWellspacher sah der
BerufungsvorschlagderFakultätaequolocoArminEhrenzweigundErnstRabel
vor. Das bereits erwähnte SeperatvotumvonSchwind, in demer Ehrenzweigs
»nihilistischenZug, der ihmallen positivenRechtssatzungen gegenüber eigen
ist«,53verdammte, führtewohlzurAufnahmederBerufungsverhandlungenmit
Wellspacher. ImHerbst 1907wechselte er andieUniversitätWienundmachte
gleichinseinerAntrittsredeam4.November1907klar,dasservonEhrenzweigs
Methoden, wie auch Schwind, nichts hielt. Zwar fiel kein einzigesMal dessen
Name, dochverurteilteWellspacher in seinerAnsprache die nicht auf theore-
tischerBasisgrundierteRechtsprechung,diedermodernenStrömungderfreien
Rechtsfindung folgte. Die freie Rechtsfindung »liefert gleichsamdas gute Ge-
wissen für jene EntscheidungenderGerichte; denndiese Strömung steht, we-
nigstens in ihrern extremen Richtungen, aller juristischen Technik, allem
KonstruierenundSystematisieren, aller juristischenVerstandesarbeit feindlich
gegenüber und verkündet das Rechtsgefühl des Individuums als den letzten
Schluß allerWeisheit.«54Wellspacher trat hingegen für eine Abstimmungmit
demdeutschenRecht ein – »esmuß derVersuch gemacht werden, das öster-
50 UAGraz,HabilitationsaktWellspacher, zit.n.Wesener,ÖsterreichischesPrivatrecht63.
51 SowurdeEhrenzweig, dessenVerdienste zwar anerkanntwurden,wegen seiner jüdischen
Herkunft nicht in denVorschlag aufgenommen, weil manAusschreitungen der deutsch-
nationalen Studenten befürchtete: Oberkofler,Österreichische Rechtswissenschaft 347;
Hochgerner, StudiumundWissenschaftsentwicklung200 f.
52 Zu den verschiedenenNachbesetzungsvorschlägen – die Verhandlungenmit demUnter-
richtsministeriumdauerten etwa zwei Jahre – vgl. Oberkofler,Österreichische Rechts-
wissenschaft 348 f, 417–423.
53 Oberkofler,ÖsterreichischeRechtswissenschaft 420.
54 Wellspacher, ZukunftderösterreichischenPrivatrechtswissenschaft 9.
Die
judiziellenFächer352
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik