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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Seite - 352 -
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»insbesondereüberdasgemeineRechtdes18. Jh.,dasdieGrundlageunseresb. G.B.bildetundindemsicheineReihevonmodernenIdeenfindet,welchedurch die Thätigkeit der historischen Schule in Vergessenheit gerieten und welche daher vonderheutigenTheorienichtgenügendbeachtetwerden«.50 Zu Beginn des Jahres 1901 wurdeWellspacher die Lehrbefugnis verliehen. BereitszweiJahrespäterwurdeeralsExtraordinariusnachCzernowitzberufen, woerbisAnfang1905nebenKarlAdler insbesondereösterreichischesFamili- enrecht lehrte.Als imSommer 1904ErnstDemelius, derOrdinarius für Zivil- recht in Innsbruck, tödlichverunglückte,wurdeWellspacher–nacheinemvon Antisemitismusnicht freienBerufungsverfahren51– zunächst als Extraordina- riusberufen,nachderPublikationseinesHauptwerkes»DasVertrauenaufäu- ßere Tatbestände« wurde er imMärz 1907 zumOrdinarius in Innsbruck be- fördert. Noch imgleichen Jahr ereilte ihn einRuf an dieUniversitätWien als Nachfolger des 1905 emeritierten Leopold Pfaff.52NebenWellspacher sah der BerufungsvorschlagderFakultätaequolocoArminEhrenzweigundErnstRabel vor. Das bereits erwähnte SeperatvotumvonSchwind, in demer Ehrenzweigs »nihilistischenZug, der ihmallen positivenRechtssatzungen gegenüber eigen ist«,53verdammte, führtewohlzurAufnahmederBerufungsverhandlungenmit Wellspacher. ImHerbst 1907wechselte er andieUniversitätWienundmachte gleichinseinerAntrittsredeam4.November1907klar,dasservonEhrenzweigs Methoden, wie auch Schwind, nichts hielt. Zwar fiel kein einzigesMal dessen Name, dochverurteilteWellspacher in seinerAnsprache die nicht auf theore- tischerBasisgrundierteRechtsprechung,diedermodernenStrömungderfreien Rechtsfindung folgte. Die freie Rechtsfindung »liefert gleichsamdas gute Ge- wissen für jene EntscheidungenderGerichte; denndiese Strömung steht, we- nigstens in ihrern extremen Richtungen, aller juristischen Technik, allem KonstruierenundSystematisieren, aller juristischenVerstandesarbeit feindlich gegenüber und verkündet das Rechtsgefühl des Individuums als den letzten Schluß allerWeisheit.«54Wellspacher trat hingegen für eine Abstimmungmit demdeutschenRecht ein – »esmuß derVersuch gemacht werden, das öster- 50 UAGraz,HabilitationsaktWellspacher, zit.n.Wesener,ÖsterreichischesPrivatrecht63. 51 SowurdeEhrenzweig, dessenVerdienste zwar anerkanntwurden,wegen seiner jüdischen Herkunft nicht in denVorschlag aufgenommen, weil manAusschreitungen der deutsch- nationalen Studenten befürchtete: Oberkofler,Österreichische Rechtswissenschaft 347; Hochgerner, StudiumundWissenschaftsentwicklung200 f. 52 Zu den verschiedenenNachbesetzungsvorschlägen – die Verhandlungenmit demUnter- richtsministeriumdauerten etwa zwei Jahre – vgl. Oberkofler,Österreichische Rechts- wissenschaft 348 f, 417–423. 53 Oberkofler,ÖsterreichischeRechtswissenschaft 420. 54 Wellspacher, ZukunftderösterreichischenPrivatrechtswissenschaft 9. Die judiziellenFächer352
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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