Page - 373 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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dieMatura.EsfolgteeinStudiumderRechte,daser1908mitderPromotionzum
JDr.abschloss.AufRatseinesOnkels,demaufdemGebietderRechtsgeschichte
unddesVerwaltungsrechts tätigenRechtsanwaltsAlfredvonFischel,wandteer
sichderRechtsanwaltschaftzu,bestand1912dieAdvokatenprüfungundwurde
1915 indieAdovkatenliste inWieneingetragen. Bereitswährendseiner Studi-
enzeitnahmLenhoffanÜbungenvonEhrenzweigundJosefHupkateil.Seit1912
arbeitete Lenhoff bei derZeitschrift »JuristischeBlätter«mit, imgleichen Jahr
wurdeermitderBearbeitungdesErbrechtes fürdenStubenrauch-Kommentar
beauftragt, jedoch wurden diese Arbeiten durch den Ausbruch des Ersten
Weltkrieges unterbrochen. ImHerbst 1915 suchte Lenhoff umVerleihung der
venia legendi für österreichisches bürgerliches Recht beimWiener Professo-
renkollegiuman. Als Referenten für seineHabilitationsschrift »DasRecht des
dauernd Angestellten. Eine Abhandlung über den Arbeitsvertragmit Zeitbe-
stimmung« wurden Josef von Schey undMoritzWellspacher bestellt. Im Juli
1916 folgtedasKolloquiumundamgleichenTagderProbevortragzumThema
»Die erbloseVerlassenschaft«. Bereits dreiTage später schicktederDekanden
Beschluss, Lenhoff zu habilitieren an dasUnterrichtsministerium zur Bestäti-
gung. ImDezember1916ersuchteLenhoffvomGerichtdesMilitärkommandos
Innsbruck an einMilitärgericht inWien versetzt zuwerden, um seine Vorle-
sungenhalten zukönnen.Die Bittewurde vonDekanVoltelini unterstützt, da
Lenhoffbeabsichtigte,überdenArbeitsvertragzu lesen,derdurch»dieNovelle
zumA.B.G.B.eineeingehendeRegelungerfahrenhat.Esistsehrwünschenswert,
dassdieNovelledurchSpezialvorlesungenderakademischenJugendnichtnur,
sondern auch älteren, bereits inAmtundWürden stehenden Juristennahege-
bracht werde«.170DasMinisterium stand dem Ersuchen jedoch skeptisch ge-
genüber undmeinte, er sei wohl eher vomWunsch getragen, seine Advoka-
turspraxis inWien fortzusetzen als seine Lehrtätigkeit.171 1927wurde Lenhoff
der Titel eines außerordentlichen Professors verliehen.172 1930wurde Lenhoff
nach der »Entpolitisierung« des Verfassungsgerichtshofes auf Vorschlag des
Bundesrates zumRichterdesVfGHernannt,173diese Funktionhatte er bis zur
AusschaltungdesGerichtshofes1933 inne.174
170 DekanVoltelinianKUMvom18.12. 1916,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton
611,PersonalaktLenhoffArthur.
171 Ministerium–Legaturbericht,ÖStAAVA,UnterrichtAllg., Univ.Wien,Karton 611, Per-
sonalaktLenhoffArthur.
172 Entgegen der Behauptungen bei Junker, Einfluß von Arthur Lenhoff 268, und bei
Schlesinger, Arthur Lenhoff 201 wurde Lenhoff nicht zum Professor an der Fakultät
ernannt, es wurde ihm lediglich der Titel eines außerordentlichen Professors verliehen.
173 Harmat, EheaufWiderruf 409Fn.21.
174 Lenhoff gehörte zu jenenMitgliederndesVfGH, die nachderKwEG-VOvom23.5. 1933
BGBl. 191/1933 vonden SitzungendesVfGHausgeschlossenwaren, wennnicht alle von
Nationalrat und Bundesrat vorgeschlagenen Mitglieder dem VfGH angehörten. Daher
Privatrecht 373
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik