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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Seite - 373 -
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dieMatura.EsfolgteeinStudiumderRechte,daser1908mitderPromotionzum JDr.abschloss.AufRatseinesOnkels,demaufdemGebietderRechtsgeschichte unddesVerwaltungsrechts tätigenRechtsanwaltsAlfredvonFischel,wandteer sichderRechtsanwaltschaftzu,bestand1912dieAdvokatenprüfungundwurde 1915 indieAdovkatenliste inWieneingetragen. Bereitswährendseiner Studi- enzeitnahmLenhoffanÜbungenvonEhrenzweigundJosefHupkateil.Seit1912 arbeitete Lenhoff bei derZeitschrift »JuristischeBlätter«mit, imgleichen Jahr wurdeermitderBearbeitungdesErbrechtes fürdenStubenrauch-Kommentar beauftragt, jedoch wurden diese Arbeiten durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. ImHerbst 1915 suchte Lenhoff umVerleihung der venia legendi für österreichisches bürgerliches Recht beimWiener Professo- renkollegiuman. Als Referenten für seineHabilitationsschrift »DasRecht des dauernd Angestellten. Eine Abhandlung über den Arbeitsvertragmit Zeitbe- stimmung« wurden Josef von Schey undMoritzWellspacher bestellt. Im Juli 1916 folgtedasKolloquiumundamgleichenTagderProbevortragzumThema »Die erbloseVerlassenschaft«. Bereits dreiTage später schicktederDekanden Beschluss, Lenhoff zu habilitieren an dasUnterrichtsministerium zur Bestäti- gung. ImDezember1916ersuchteLenhoffvomGerichtdesMilitärkommandos Innsbruck an einMilitärgericht inWien versetzt zuwerden, um seine Vorle- sungenhalten zukönnen.Die Bittewurde vonDekanVoltelini unterstützt, da Lenhoffbeabsichtigte,überdenArbeitsvertragzu lesen,derdurch»dieNovelle zumA.B.G.B.eineeingehendeRegelungerfahrenhat.Esistsehrwünschenswert, dassdieNovelledurchSpezialvorlesungenderakademischenJugendnichtnur, sondern auch älteren, bereits inAmtundWürden stehenden Juristennahege- bracht werde«.170DasMinisterium stand dem Ersuchen jedoch skeptisch ge- genüber undmeinte, er sei wohl eher vomWunsch getragen, seine Advoka- turspraxis inWien fortzusetzen als seine Lehrtätigkeit.171 1927wurde Lenhoff der Titel eines außerordentlichen Professors verliehen.172 1930wurde Lenhoff nach der »Entpolitisierung« des Verfassungsgerichtshofes auf Vorschlag des Bundesrates zumRichterdesVfGHernannt,173diese Funktionhatte er bis zur AusschaltungdesGerichtshofes1933 inne.174 170 DekanVoltelinianKUMvom18.12. 1916,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton 611,PersonalaktLenhoffArthur. 171 Ministerium–Legaturbericht,ÖStAAVA,UnterrichtAllg., Univ.Wien,Karton 611, Per- sonalaktLenhoffArthur. 172 Entgegen der Behauptungen bei Junker, Einfluß von Arthur Lenhoff 268, und bei Schlesinger, Arthur Lenhoff 201 wurde Lenhoff nicht zum Professor an der Fakultät ernannt, es wurde ihm lediglich der Titel eines außerordentlichen Professors verliehen. 173 Harmat, EheaufWiderruf 409Fn.21. 174 Lenhoff gehörte zu jenenMitgliederndesVfGH, die nachderKwEG-VOvom23.5. 1933 BGBl. 191/1933 vonden SitzungendesVfGHausgeschlossenwaren, wennnicht alle von Nationalrat und Bundesrat vorgeschlagenen Mitglieder dem VfGH angehörten. Daher Privatrecht 373
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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