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formgedankenpublizierteUnger1904.Abweichendvonseinemursprünglichen
Postulat einerGesamtrevision hatte er in seinemWerk »ZurRevision des all-
gemeinen bürgerlichenGesetzbuches« etwas gemäßigtere Forderungen.Dem-
nach sollte nicht eine gänzliche Umarbeitung des alten Gesetzbuches unter-
nommenwerden, sondern»mosaikartigeEinzelkorrekturen, […]Änderungen
gesetzlicherBestimmungen reinpositiverNatur, diedurchRechtswissenschaft
und Rechtsfindung, magman ihre Freiheit noch soweit spannen, nicht her-
beigeführt werden können.«185AnderDiskussion zu denRevisionsentwürfen
beteiligten sich ua. Armin Ehrenzweig,186 Robert Bartsch187 und Moritz
Wellspacher.188
Eine besondere Rolle bei der Entstehung der Teilnovellen189 zum österrei-
chischenABGBspieltJosefSchey.Erwurdebereits1904ineineKommissionzur
RevisiondesABGBeinberufen,ab1907wareralsMitglieddesHerrenhausesan
den dortigenVerhandlungen beteiligt. Aus seiner Feder stammten dieÄnde-
rungen imobligations-undpfandrechtlichenTeil. 1991stellteFritzSchwind in
seinemArtikel zu Schey fest, dass der »von ihm verfaßte Ber[icht] der Her-
renhauskomm[ission][…]nochimmerdiewichtigsteQuellezurhist[orischen]
Auslegung der Teilnovellen [ist] und […] die souveräne Beherrschung des
Stoffes[zeigt],dieS[chey]wiewohlkeinerseinerZeitgenossenbesaß.«190Schey
war es auch, der 1917 einenArtikel in derDeutschen Juristen-Zeitung zuden
Änderungen imABGBverfasste.191
Die Auseinandersetzung mit den Teilnovellen dauerte auch in der Zwi-
schenkriegszeit an: Neben längeren Abhandlungen von Einzelfragen192 wid-
meten sich bspw. in den Juristischen Blättern aus 1933 verschiedene kürzere
Beiträge diesem Themengebiet. In seinem Artikel »Rechtsangleichung und
dritteTeilnovelle«193bestätigteHeinrichKlangdengroßenEinflussdesBGBund
gab alsMotivation zu denÄnderungen das Bestreben den Fortschritt der Zi-
vilrechtstechnik in das ABGB zu übernehmen an. Die Idee der Rechtsverein-
heitlichung war hingegen seinerMeinung nach bei den Beratungen über die
Teilnovellennichtausschlaggebend.DerzweiteAutor,HansSperl, sahmiteiner
Rechtsangleichung an Deutschland große Vorteile verbunden, nicht nur pri-
vatrechtlicher Natur: So sprach er nationale Gründe an, weiters sah er die
185 Unger, ZurRevisiondesallgemeinenbürgerlichenGesetzbuches318.
186 Ehrenzweig, Entwurf einerNovelle.
187 Bartsch,Reformdesösterr.Privatrechts.
188 Wellspacher,KritischeBemerkungen.
189 Vgl. dazuDölemeyer, Teilnovellen.
190 Schwind, ScheyvonKoromla Josef, in:ÖBLX(Wien1991)101.
191 Schey, Teilnovellen.
192 Bspw.Lenhoff,ReformdesösterreichischenZivilrechtes.
193 Klang,RechtsangleichungunddritteTeilnovelle.
Privatrecht 377
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik