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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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formgedankenpublizierteUnger1904.Abweichendvonseinemursprünglichen Postulat einerGesamtrevision hatte er in seinemWerk »ZurRevision des all- gemeinen bürgerlichenGesetzbuches« etwas gemäßigtere Forderungen.Dem- nach sollte nicht eine gänzliche Umarbeitung des alten Gesetzbuches unter- nommenwerden, sondern»mosaikartigeEinzelkorrekturen, […]Änderungen gesetzlicherBestimmungen reinpositiverNatur, diedurchRechtswissenschaft und Rechtsfindung, magman ihre Freiheit noch soweit spannen, nicht her- beigeführt werden können.«185AnderDiskussion zu denRevisionsentwürfen beteiligten sich ua. Armin Ehrenzweig,186 Robert Bartsch187 und Moritz Wellspacher.188 Eine besondere Rolle bei der Entstehung der Teilnovellen189 zum österrei- chischenABGBspieltJosefSchey.Erwurdebereits1904ineineKommissionzur RevisiondesABGBeinberufen,ab1907wareralsMitglieddesHerrenhausesan den dortigenVerhandlungen beteiligt. Aus seiner Feder stammten dieÄnde- rungen imobligations-undpfandrechtlichenTeil. 1991stellteFritzSchwind in seinemArtikel zu Schey fest, dass der »von ihm verfaßte Ber[icht] der Her- renhauskomm[ission][…]nochimmerdiewichtigsteQuellezurhist[orischen] Auslegung der Teilnovellen [ist] und […] die souveräne Beherrschung des Stoffes[zeigt],dieS[chey]wiewohlkeinerseinerZeitgenossenbesaß.«190Schey war es auch, der 1917 einenArtikel in derDeutschen Juristen-Zeitung zuden Änderungen imABGBverfasste.191 Die Auseinandersetzung mit den Teilnovellen dauerte auch in der Zwi- schenkriegszeit an: Neben längeren Abhandlungen von Einzelfragen192 wid- meten sich bspw. in den Juristischen Blättern aus 1933 verschiedene kürzere Beiträge diesem Themengebiet. In seinem Artikel »Rechtsangleichung und dritteTeilnovelle«193bestätigteHeinrichKlangdengroßenEinflussdesBGBund gab alsMotivation zu denÄnderungen das Bestreben den Fortschritt der Zi- vilrechtstechnik in das ABGB zu übernehmen an. Die Idee der Rechtsverein- heitlichung war hingegen seinerMeinung nach bei den Beratungen über die Teilnovellennichtausschlaggebend.DerzweiteAutor,HansSperl, sahmiteiner Rechtsangleichung an Deutschland große Vorteile verbunden, nicht nur pri- vatrechtlicher Natur: So sprach er nationale Gründe an, weiters sah er die 185 Unger, ZurRevisiondesallgemeinenbürgerlichenGesetzbuches318. 186 Ehrenzweig, Entwurf einerNovelle. 187 Bartsch,Reformdesösterr.Privatrechts. 188 Wellspacher,KritischeBemerkungen. 189 Vgl. dazuDölemeyer, Teilnovellen. 190 Schwind, ScheyvonKoromla Josef, in:ÖBLX(Wien1991)101. 191 Schey, Teilnovellen. 192 Bspw.Lenhoff,ReformdesösterreichischenZivilrechtes. 193 Klang,RechtsangleichungunddritteTeilnovelle. Privatrecht 377
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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