Page - 384 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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denenerScheyauchpersönlichscharfangriffundihninVerbindungmiteinem
Tolstoi-Zitatbrachte,wonachmanche Juristen»beiGewissensfragendieFrage,
was Pflicht ist,mit der davon gänzlich verschiedenen Frage […] verwechseln,
was für siedabeiherauskommt.«218
NachdemCzernowitz 1919andasKönigreichRumänien fiel,wurdemitBe-
ginndesStudienjahres1919/20die rumänischeSprachealsUnterrichtssprache
verpflichtend eingeführt. Sowie fast alle anderen Fakultätsmitglieder erklärte
auchAdler, dass ernicht inderLage sei, seineVorlesungenkünftig aufRumä-
nisch zu halten und wurde daher mitWirksamkeit vom 30.September 1919
seinesAmtes enthobenundwurden seineBezüge eingestellt.219MitVerfügung
des österreichischen Staatsamtes für Unterricht vom 28.Februar 1920 wurde
Adler zwar als o. Professor in den Staatsdienst der RepublikÖsterreichüber-
nommen, sodass ernachhalbjährigerUnterbrechungwiedereinGehaltbezog,
wennauchnurdas eines sich imRuhestandbefindlichen.Umdie »Aktivitäts-
bezüge«zuerhalten,mussteer seineLehrtätigkeitwiederaufnehmen,unddies
gingnur,wennAdlerbeiderUniversitätWienneuumHabilitierungansuchte.
Hier nun aber rächte sich seine harsche Abrechnungmit Schey 1916: Denn
obwohleszwischenihnenbeidenzueinerpersönlichen–undwieAdlerbetonte:
versöhnlichen – Aussprache kam, weigerte sich die Wiener Rechts- und
Staatswissenschaftliche Fakultät nunmehr, Adler wieder in ihreReihen aufzu-
nehmen.Vielmehrwurde seinAntrag aufErneuerungder venia »aus einem in
derPersönlichkeitdesBewerbersgelegenenGrund«vomProfessorenkollegium
abgelehnt. Ausdrücklich erklärte Prof.Wieser imNamender für dieHabiliti-
tierungAdlers eingesetztenKommission: »ImwissenschaftlichenKampfe for-
dert die gute akademische Sitte immernoch, dass diePersondesGegnersmit
Achtung behandelt werde, undwer von dieser Sitte abweicht, stellt sich aus-
serhalbdeswissenschaftlichenKreises.«220
Adler erhob Beschwerde gegen diesen Beschluss, doch ließ die Unterrichts-
verwaltungdenAktmehralsdreiJahrelangunerledigt,bissiedieerstinstanzliche
Entscheidungvollinhaltlichbestätigte,worauferBeschwerdebeimVwGHerhob.
Docham20. Jänner1924,nochwährendseinBeschwerdebrief aufdemPostweg
war(unddortam22.Jännereinlangte),verstarbAdler»nachkurzerKrankheit«in
Wien.221Das verwaltungsgerichtlicheVerfahrenwurde dennoch fortgesetzt und
endetemit einer Aufhebung des letztinstanzlichen Bescheides: Adler hatte im
ganzenVerfahrenkein einzigesMalGelegenheit gehabt, seinenStandpunkt vor
demFakultätskollegiumzuerörtern,wasderVwGHalsVerfahrensmangelwer-
218 Adler,Hindernisse187.DasTolstoi-Zitatkonnte leidernichtverifiziertwerden.
219 BescheiddesmitderVerwaltungderBukowinabetrautenMinistersvom1.6. 1919,ÖStA
AVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton609,PersonalaktAdlerKarl Friedrich.
220 ÖStA AVA, Unterricht Allg., Univ.Wien, Karton 609, Personalakt Adler Karl Friedrich.
221 NFP,Nr.21323vom21.1. 1924, 5; vgl. auchPisko,Adler. Die
judiziellenFächer384
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik