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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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denenerScheyauchpersönlichscharfangriffundihninVerbindungmiteinem Tolstoi-Zitatbrachte,wonachmanche Juristen»beiGewissensfragendieFrage, was Pflicht ist,mit der davon gänzlich verschiedenen Frage […] verwechseln, was für siedabeiherauskommt.«218 NachdemCzernowitz 1919andasKönigreichRumänien fiel,wurdemitBe- ginndesStudienjahres1919/20die rumänischeSprachealsUnterrichtssprache verpflichtend eingeführt. Sowie fast alle anderen Fakultätsmitglieder erklärte auchAdler, dass ernicht inderLage sei, seineVorlesungenkünftig aufRumä- nisch zu halten und wurde daher mitWirksamkeit vom 30.September 1919 seinesAmtes enthobenundwurden seineBezüge eingestellt.219MitVerfügung des österreichischen Staatsamtes für Unterricht vom 28.Februar 1920 wurde Adler zwar als o. Professor in den Staatsdienst der RepublikÖsterreichüber- nommen, sodass ernachhalbjährigerUnterbrechungwiedereinGehaltbezog, wennauchnurdas eines sich imRuhestandbefindlichen.Umdie »Aktivitäts- bezüge«zuerhalten,mussteer seineLehrtätigkeitwiederaufnehmen,unddies gingnur,wennAdlerbeiderUniversitätWienneuumHabilitierungansuchte. Hier nun aber rächte sich seine harsche Abrechnungmit Schey 1916: Denn obwohleszwischenihnenbeidenzueinerpersönlichen–undwieAdlerbetonte: versöhnlichen – Aussprache kam, weigerte sich die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät nunmehr, Adler wieder in ihreReihen aufzu- nehmen.Vielmehrwurde seinAntrag aufErneuerungder venia »aus einem in derPersönlichkeitdesBewerbersgelegenenGrund«vomProfessorenkollegium abgelehnt. Ausdrücklich erklärte Prof.Wieser imNamender für dieHabiliti- tierungAdlers eingesetztenKommission: »ImwissenschaftlichenKampfe for- dert die gute akademische Sitte immernoch, dass diePersondesGegnersmit Achtung behandelt werde, undwer von dieser Sitte abweicht, stellt sich aus- serhalbdeswissenschaftlichenKreises.«220 Adler erhob Beschwerde gegen diesen Beschluss, doch ließ die Unterrichts- verwaltungdenAktmehralsdreiJahrelangunerledigt,bissiedieerstinstanzliche Entscheidungvollinhaltlichbestätigte,worauferBeschwerdebeimVwGHerhob. Docham20. Jänner1924,nochwährendseinBeschwerdebrief aufdemPostweg war(unddortam22.Jännereinlangte),verstarbAdler»nachkurzerKrankheit«in Wien.221Das verwaltungsgerichtlicheVerfahrenwurde dennoch fortgesetzt und endetemit einer Aufhebung des letztinstanzlichen Bescheides: Adler hatte im ganzenVerfahrenkein einzigesMalGelegenheit gehabt, seinenStandpunkt vor demFakultätskollegiumzuerörtern,wasderVwGHalsVerfahrensmangelwer- 218 Adler,Hindernisse187.DasTolstoi-Zitatkonnte leidernichtverifiziertwerden. 219 BescheiddesmitderVerwaltungderBukowinabetrautenMinistersvom1.6. 1919,ÖStA AVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton609,PersonalaktAdlerKarl Friedrich. 220 ÖStA AVA, Unterricht Allg., Univ.Wien, Karton 609, Personalakt Adler Karl Friedrich. 221 NFP,Nr.21323vom21.1. 1924, 5; vgl. auchPisko,Adler. Die judiziellenFächer384
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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