Page - 386 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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aufGrundlage dieserMonographie beantragten,Hupkas Lehrbefugnis auf das
Handelsrechtzuerweitern,wasaucherfolgte;am22.Dezember1905beantragte
dieFakultätdieErnennungHupkaszumao.ProfessorfürdasHandelsrecht.Dies
wurde vor allemmit den »zahlreichen neuen Formen des heutigen kaufmän-
nischenVerkehrs«begründet,welcheeserforderlichmachen,»Spezialkollegien
[…]insbesondereübermodernesVerkehrsrecht«anzubieten.MinisterMarchet
zog das Gutachten des Grazer Professors Canstein ein, der sich positiv aus-
sprach, worauf Hupka mit ah. Entschließung vom 31.August 1906 zum ao.
Professorernanntwurde.Mitah.Entschließungvom14.September1915 folgte
er,wiebereits erwähnt,GrünhutaufdessenLehrstuhlnach.ÜberseineZeit als
Dekan(1926/27)wurdeebenfalls schonberichtet.227
Während sich Hupka vor 1918 insbesondere mit Versicherungsrecht be-
schäftigthatte,228wandteersich inspätererZeitv.a.demWechselrechtzu.1912
war in Den Haag eine Einheitliche Wechselordnung von 27 Staaten unter-
zeichnet, infolgedesKriegsausbruchsjedochnichtratifiziertworden.1930griff
derVölkerbunddie Problematik erneut auf undveranstaltete inGenf eine in-
ternationale Konferenz, aus der drei Verträge hervorgingen: Ein einheitliches
Wechselgesetz, eine Vereinbarung über das internationaleWechselprivatrecht
(Kollissionsrecht) und ein Abkommen, wonach Wechselverpflichtungen von
denStempelvorschriftenunabhängig sein sollten.DerHintergedanke, dass für
die einzelnenAbkommenmehrTeilnehmerländer gewonnenwerdenkönnten,
wennmanEinheitsrecht undKollissionsrecht trenne, ging nicht auf: Alle Ab-
kommenwurdenvondenselbenStaaten,darunterÖsterreichundDeutschland,
am 7. Juni 1930 unterzeichnet.229Vier Jahre später veröffentlichteHupka eine
systematischeDarstellungdeseinheitlichenWechselrechts,dieer insbesondere
als einen »Beitrag…zur Schaffung des Fundaments für die einheitlicheAus-
legung der einheitlichen Texte« ansah. Dabei ging er in hohemMaße auf die
Entwicklungsgeschichte der einzelnen Bestimmungen, insbesondere anhand
derKonferenzmaterialien ein, verglich aber auchdasGenferAbkommen1930
mit demHaager Abkommen 1912 und übte zumTeil auch Kritik an den Er-
gebnissenderVölkerbundkonferenz, so etwabei den– sehrkontroversdisku-
tierten – Regelungen über den Einfluss von höherer Gewalt auf Bestand und
AusübungdesRegressrechtes.230
Abseits seiner juristischenTätigkeitwar JosefHupka ein großerKunstlieb-
haber undbesaß einebedeutendeKunstsammlung, daruntermehr als 200Ra-
dierungen und Handzeichnungen von Ferdinand Schmutzer und seinem
227 Sieheoben43.
228 Vgl.Hupka,Gegenentwurf.
229 Hupka, Das einheitlicheWechselrecht 1 ff;Morawitz, Das internationaleWechselrecht
12 ff.
230 Hupka,Das einheitlicheWechselrecht170. Die
judiziellenFächer386
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik