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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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aufGrundlage dieserMonographie beantragten,Hupkas Lehrbefugnis auf das Handelsrechtzuerweitern,wasaucherfolgte;am22.Dezember1905beantragte dieFakultätdieErnennungHupkaszumao.ProfessorfürdasHandelsrecht.Dies wurde vor allemmit den »zahlreichen neuen Formen des heutigen kaufmän- nischenVerkehrs«begründet,welcheeserforderlichmachen,»Spezialkollegien […]insbesondereübermodernesVerkehrsrecht«anzubieten.MinisterMarchet zog das Gutachten des Grazer Professors Canstein ein, der sich positiv aus- sprach, worauf Hupka mit ah. Entschließung vom 31.August 1906 zum ao. Professorernanntwurde.Mitah.Entschließungvom14.September1915 folgte er,wiebereits erwähnt,GrünhutaufdessenLehrstuhlnach.ÜberseineZeit als Dekan(1926/27)wurdeebenfalls schonberichtet.227 Während sich Hupka vor 1918 insbesondere mit Versicherungsrecht be- schäftigthatte,228wandteersich inspätererZeitv.a.demWechselrechtzu.1912 war in Den Haag eine Einheitliche Wechselordnung von 27 Staaten unter- zeichnet, infolgedesKriegsausbruchsjedochnichtratifiziertworden.1930griff derVölkerbunddie Problematik erneut auf undveranstaltete inGenf eine in- ternationale Konferenz, aus der drei Verträge hervorgingen: Ein einheitliches Wechselgesetz, eine Vereinbarung über das internationaleWechselprivatrecht (Kollissionsrecht) und ein Abkommen, wonach Wechselverpflichtungen von denStempelvorschriftenunabhängig sein sollten.DerHintergedanke, dass für die einzelnenAbkommenmehrTeilnehmerländer gewonnenwerdenkönnten, wennmanEinheitsrecht undKollissionsrecht trenne, ging nicht auf: Alle Ab- kommenwurdenvondenselbenStaaten,darunterÖsterreichundDeutschland, am 7. Juni 1930 unterzeichnet.229Vier Jahre später veröffentlichteHupka eine systematischeDarstellungdeseinheitlichenWechselrechts,dieer insbesondere als einen »Beitrag…zur Schaffung des Fundaments für die einheitlicheAus- legung der einheitlichen Texte« ansah. Dabei ging er in hohemMaße auf die Entwicklungsgeschichte der einzelnen Bestimmungen, insbesondere anhand derKonferenzmaterialien ein, verglich aber auchdasGenferAbkommen1930 mit demHaager Abkommen 1912 und übte zumTeil auch Kritik an den Er- gebnissenderVölkerbundkonferenz, so etwabei den– sehrkontroversdisku- tierten – Regelungen über den Einfluss von höherer Gewalt auf Bestand und AusübungdesRegressrechtes.230 Abseits seiner juristischenTätigkeitwar JosefHupka ein großerKunstlieb- haber undbesaß einebedeutendeKunstsammlung, daruntermehr als 200Ra- dierungen und Handzeichnungen von Ferdinand Schmutzer und seinem 227 Sieheoben43. 228 Vgl.Hupka,Gegenentwurf. 229 Hupka, Das einheitlicheWechselrecht 1 ff;Morawitz, Das internationaleWechselrecht 12 ff. 230 Hupka,Das einheitlicheWechselrecht170. Die judiziellenFächer386
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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