Page - 392 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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9.September1924wurdePiskozumordentlichenProfessor ernanntundsollte
gemeinsammitdemgleichzeitigzumOrdinariusernanntenGustavWalkerdas
bürgerliche Recht vertreten.254Wissenschaftlich blieb er in beiden Bereichen
tätig und trachtete auch, beides zu verbinden: Soverfasste er 1935 eine kleine
Schriftüber »Handelsgesetze alsQuelle des bürgerlichenRechtes«,255 in der er
zur analogenAnwendung einzelner Bestimmungen des AHGB auf Nichtkauf-
leute undNichthandelsgeschäfte Stellungbezog. Seine Lehre zumGewährleis-
tungsrechtwurde von ihm1921 und 1926monographisch dargestellt; imUn-
terschied zu herrschender Lehre undRechtsprechungmeinte er, dass die Ge-
währleistungsregelungen des ABGB auf Gattungsschulden nicht anwendbar
seien–allerdingskonnteersichmitdieserMeinungnichtdurchsetzen,obwohl
er »beachtlicheGründeausderEntstehungsgeschichtedesGesetzes« anführen
konnte.256
Von großempraktischenNutzenwar sein 1923 veröffentlichtes »Lehrbuch
desösterreichischenHandelsrechts«, zumalesbisdahinkeinenvergleichbaren
Lehrbehelf gegeben hatte. Im Vorwort finden sich auch einige interessante
theoretische Erwägungen, so schrieb Pisko etwa: »Die Rechtslehre ist eine
normativeWissenschaft, eine Kunde des ›Sollens‹ und nicht des ›Seins‹. …
DarumhabeichgrundsätzlichnurdiedenHandelregelndenNormen,nichtdie
ihmeigentümlichenTatsachendargestellt«.257KlingenhierEinflüssederReinen
Rechtslehre an? Der nüchterne Stil und die Enthaltung von rechtspolitischen
Forderungen in seinemLehrbuchpassen dazu, und durchaus kompatibelmit
denAnsichtenKelsens istes,dassPiskoanmanchenStellendochauchüberdie
HandelspraxisoderüberdasVerfahrenanderBörseberichtete,zumaldieserein
tatsächlichenVerhältnissenichtallgemeinbekannt, jedochzumVerständnisder
Normen notwendig waren. Aber imGanzen betrachtet, war Pisko dochwohl
eherder InteressenjurisprudenzPhilippHecks zuzuordnen, aufdeneretwa in
seiner vorhinerwähntenSchriftüberdieAnalogie zwischenHandelsrechtund
bürgerlichemRecht starkBezugnahm.258
1938wurdedermittlerweile62 JahrealteOskarPisko,sowieHupka,zunächst
vomLehramtenthobenundkurzdarauf indenvorzeitigenRuhestandversetzt.
»ErhatunterdenBeschränkungenundDemütigungen,die er inder folgenden
Zeit erfuhr, seelisch schwergelitten.WenigeMonatenach seinerVersetzung in
denRuhestandistererkranktundnachlangem,schwerenLeidenimDezember
1918 Z. 497/1918,ÖStA AVA, Unterricht Allg., Univ. Wien, Karton 607, Handels- und
Wechselrecht.
254 Dazuoben355.
255 Pisko,Handelsgesetze.
256 So Klang, Pisko 210. Die Gewährleistungslehre Piskos wird von RudolfWelser, Pisko
Oskar, in:ÖBLVIII (Wien1983)100, als »originell«bezeichnet.
257 Pisko, LehrbuchV.
258 Vgl. etwaPisko,Handelsgesetze6 f. Die
judiziellenFächer392
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik