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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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9.September1924wurdePiskozumordentlichenProfessor ernanntundsollte gemeinsammitdemgleichzeitigzumOrdinariusernanntenGustavWalkerdas bürgerliche Recht vertreten.254Wissenschaftlich blieb er in beiden Bereichen tätig und trachtete auch, beides zu verbinden: Soverfasste er 1935 eine kleine Schriftüber »Handelsgesetze alsQuelle des bürgerlichenRechtes«,255 in der er zur analogenAnwendung einzelner Bestimmungen des AHGB auf Nichtkauf- leute undNichthandelsgeschäfte Stellungbezog. Seine Lehre zumGewährleis- tungsrechtwurde von ihm1921 und 1926monographisch dargestellt; imUn- terschied zu herrschender Lehre undRechtsprechungmeinte er, dass die Ge- währleistungsregelungen des ABGB auf Gattungsschulden nicht anwendbar seien–allerdingskonnteersichmitdieserMeinungnichtdurchsetzen,obwohl er »beachtlicheGründeausderEntstehungsgeschichtedesGesetzes« anführen konnte.256 Von großempraktischenNutzenwar sein 1923 veröffentlichtes »Lehrbuch desösterreichischenHandelsrechts«, zumalesbisdahinkeinenvergleichbaren Lehrbehelf gegeben hatte. Im Vorwort finden sich auch einige interessante theoretische Erwägungen, so schrieb Pisko etwa: »Die Rechtslehre ist eine normativeWissenschaft, eine Kunde des ›Sollens‹ und nicht des ›Seins‹. … DarumhabeichgrundsätzlichnurdiedenHandelregelndenNormen,nichtdie ihmeigentümlichenTatsachendargestellt«.257KlingenhierEinflüssederReinen Rechtslehre an? Der nüchterne Stil und die Enthaltung von rechtspolitischen Forderungen in seinemLehrbuchpassen dazu, und durchaus kompatibelmit denAnsichtenKelsens istes,dassPiskoanmanchenStellendochauchüberdie HandelspraxisoderüberdasVerfahrenanderBörseberichtete,zumaldieserein tatsächlichenVerhältnissenichtallgemeinbekannt, jedochzumVerständnisder Normen notwendig waren. Aber imGanzen betrachtet, war Pisko dochwohl eherder InteressenjurisprudenzPhilippHecks zuzuordnen, aufdeneretwa in seiner vorhinerwähntenSchriftüberdieAnalogie zwischenHandelsrechtund bürgerlichemRecht starkBezugnahm.258 1938wurdedermittlerweile62 JahrealteOskarPisko,sowieHupka,zunächst vomLehramtenthobenundkurzdarauf indenvorzeitigenRuhestandversetzt. »ErhatunterdenBeschränkungenundDemütigungen,die er inder folgenden Zeit erfuhr, seelisch schwergelitten.WenigeMonatenach seinerVersetzung in denRuhestandistererkranktundnachlangem,schwerenLeidenimDezember 1918 Z. 497/1918,ÖStA AVA, Unterricht Allg., Univ. Wien, Karton 607, Handels- und Wechselrecht. 254 Dazuoben355. 255 Pisko,Handelsgesetze. 256 So Klang, Pisko 210. Die Gewährleistungslehre Piskos wird von RudolfWelser, Pisko Oskar, in:ÖBLVIII (Wien1983)100, als »originell«bezeichnet. 257 Pisko, LehrbuchV. 258 Vgl. etwaPisko,Handelsgesetze6 f. Die judiziellenFächer392
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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